Der Kantonsrat hat im Rahmen des Voranschlages 2016 beschlossen, das Schuljahr 2016/17 an den kantonalen Gymnasien, Berufsfach- und Berufsmittelschulen um eine Unterrichtswoche zu verkürzen (betroffen ist die erste Schulwoche nach den ordentlichen Herbstferien vom 17. bis 23. Oktober 2016). Im Zusammenhang mit diesem Abbau von Mehrlektionen-Guthaben bei den Lehrpersonen stimmt der Regierungsrat nun einer Änderung der Personalverordnung zu: Neu kann die zuständige Behörde auch gegenüber Lehrpersonen den Zeitpunkt für den Abbau von Mehrlektionen anordnen. Dies war bisher nur bei den kantonalen Verwaltungsangestellten vorgesehen.
Die Änderung der Personalverordnung (§ 36 Abs. 3 findet in § 78 Abs. 2 sinngemäss Anwendung) tritt auf den Beginn des Schuljahres 2016/17 in Kraft[content_block id=29782 slug=ena-banner]