Ende Januar 2016 wurden 49 Luzerner Gemeinden verpflichtet, innert 10 Wochen Unterkunftsplätze für Personen aus dem Asylbereich bereit zu stellen. 18 Gemeinden haben fristgerecht ihre Aufnahmepflicht erfüllt. In den übrigen 31 Gemeinden fehlen insgesamt noch 245 Plätze. Ab dem 4. April 2016 werden Ersatzabgaben fällig. Der Verteilschlüssel wird momentan nicht angepasst.
Gemäss der kantonalen Asylverordnung (SRL 892b) kann der Kanton Luzern den Gemeinden Asylsuchende zuweisen, wenn er deren Unterbringung nicht mehr selber sicherstellen kann. Aufgrund des seit längerem anhaltenden Unterbringungsnotstandes im Asylbereich hat der Luzerner Regierungsrat Anfang 2016 von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht: Am 22. Januar 2016 wurden 49 Luzerner Gemeinden Asylsuchende zugewiesen. Für die Bereitstellung der Unterkunftsplätze wurde ihnen eine zehnwöchige Frist eingeräumt. Bis zum Ablauf dieser Frist am 4. April 2016 haben 18 Gemeinden ihre Aufnahmepflicht erfüllt.
Wie im neuen Sozialhilfegesetz vorgesehen, werden für die 31 Gemeinden, die ihr Aufnahmesoll erst teilweise oder noch nicht erfüllt haben, ab dem 4. April 2016 Ersatzabgaben fällig. Insgesamt fehlen noch 245 Plätze. Gemäss der kantonalen Asylverordnung werden die Ersatzabgaben quartalsweise in Rechnung gestellt, erstmals per 30. Juni 2016. Die Ersatzabgaben betragen pro Tag und Person:
Für die ersten beiden Monate: 10 Franken
Ab dem dritten bis zum vierten Monat: 20 Franken
Ab dem fünften bis zum sechsten Monat: 30 Franken
Ab dem siebten Monat: 40 Franken
Die Ersatzabgaben werden an jene Gemeinden umverteilt, die ihr Aufnahmesoll übererfüllen. Da diese Umverteilung erst am Jahresende erfolgt, kann zur Höhe der zu leistenden Abgaben, beziehungsweise der Bonuszahlungen, zurzeit noch keine Aussage gemacht werden.
Momentan keine Anpassung des Verteilschlüssels
Die am Asylwesen beteiligten kantonalen Stellen bemühen sich mit vereinten Kräften weitere Unterbringungsplätze zu schaffen. In den nächsten Wochen können zusätzliche Mietobjekte mit rund 150 Unterkunftsplätzen bezogen werden. Aufgrund der laufenden Verhandlungen ist zudem davon auszugehen, dass in den nächsten Monaten noch weitere Mietverträge für gegen 150 Plätze abgeschlossen werden können. Deshalb sieht der Regierungsrat momentan von der Anpassung des Verteilschlüssels und daraus folgenden weiteren Zuweisungsentscheiden ab.
Die Unterbringungslage im Kanton Luzern bleibt jedoch weiterhin sehr angespannt. Aufgrund der Prognosen des Staatssekretariats für Migration (SEM) werden für das Jahr 2016 wiederum mindestens 40‘000 Asylgesuche erwartet. Zudem könnten die Entwicklung auf der Balkanroute sowie die daraus erwartete Verlagerung auf die Mittelmeerroute zu einem noch grösseren Andrang an Asylsuchenden führen.
Anhang
– Bilanz Zuweisungen vom 22. Januar 2016 per 4. 4. 2016
– Gemeindeverteilung Asylsuchende (Verteilschlüssel per 4.4.2016)
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
- Gestalteter Gesellschaftswandel[content_block id=29782 slug=ena-banner]