Die Kommission Justiz und Sicherheit (JSK) hat unter dem Vorsitz von Charly Freitag (FDP, Gunzwil) den Planungsbericht B 39 über das Konsolidierungsprogramm (KP17) vorberaten. Dieser sieht vor, dass die im Planungsbericht B 114 über die Leistungen und Ressourcen der Luzerner Polizei enthaltene zeitliche Erstreckung der Personalaufstockung von 4 auf 8 Jahre ausgedehnt wird. Dies erscheint der JSK zu lang. Die Polizei schaffe mit der Ende 2014 eingeleiteten Organisationsentwicklung bereits schlankere Strukturen und Abläufe und optimiere Synergien. Sicherheit sei die oberste Staatsaufgabe und die Anforderungen seien aufgrund der aktuellen Situation im Asylbereich gestiegen. Gemäss dem Jahresbericht 2015 könne die Luzerner Polizei bereits heute Gesetzesanpassungen mangels Ressourcen nicht ganz umsetzen. Auch sei die Bevölkerungsentwicklung des Kantons zu berücksichtigen. Die JSK beantragt daher in einem Mitbericht an die Planungs- und Finanzkommission (PFK), welche für die Vorberatung des Planungsberichts über das KP17 zuständig ist, es sei auf die zeitliche Erstreckung der Personalaufstockung auf 8 Jahre zu verzichten.
Grundstückschatzung nur noch durch die Gebäudeversicherung?
Heute machen sowohl die Dienststelle Steuern als auch die Gebäudeversicherung individuelle Grundstückschatzungen. Der Planungsbericht zum KP17 sieht vor, dass inskünftig auf eine Grundstückschatzung durch die Gebäudeversicherung verzichtet wird und diese auf die Schatzung durch die Dienststelle Steuern abstellt. Die JSK beantragt der PFK die Übernahme einer Bemerkung, wonach zu überprüfen sei, ob die Dienststelle Steuern sich inskünftig an der Grundstückschatzung durch die Gebäudeversicherung orientieren könnte. Dies, weil bei der Gebäudeversicherung die Einführung der Sofware «GemDat/Rubin», mit welcher diverse Kantone eine papierlose Schatzung anstreben, bereits eingeleitet wurde. Es mache daher allenfalls Sinn, dieser Schatzungsart den Vorzug zu geben.[content_block id=29782 slug=ena-banner]