TCS-Kindersitztest: i-Size Produkte sind sehr empfehlenswert

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Kindersitze im TCS Test Quellenangabe: "obs/Touring Club Schweiz/Suisse/Svizzero - TCS/Stephan Huger"

Kindersitze im TCS Test Quellenangabe: „obs/Touring Club Schweiz/Suisse/Svizzero – TCS/Stephan Huger“

Bern (ots) – Im aktuellen Kindersitztest wurden 22 verschiedene Kindersitze aus allen Gewichtsklassen – darunter auch 6 nach «i-Size» zugelassene Modelle – untersucht. Alle getesteten „i-size“ Modelle erzielten sehr gute Resultate, eines sogar die Bestnote „hervorragend“.

Sämtliche Kindersitze wurden bezüglich Sicherheit, Bedienung, Ergonomie, Schadstoffgehalt sowie Reinigung und Verarbeitung geprüft und bewertet. 14 Modelle erhielten das Gesamturteil „sehr empfehlenswert, 5 Modelle das Prädikat „empfehlenswert“, zwei Modelle immerhin noch „bedingt empfehlenswert und ein Modell „nicht empfehlenswert “ Die mindestens als „empfehlenswert“ eingestuften Produkte übertreffen die gesetzlichen Vorschriften deutlich; die Anforderungen des Verbraucherschutztests wurden bei ihrer Entwicklung berücksichtigt.

i-Size Kindersitze

Im aktuellen TCS Kindersitztest hat sich gezeigt, dass die „I-size“ Sitze sehr sicher sind. Alle getesteten Produkte erreichen mindestens vier Sterne – sind also «sehr empfehlenswert». Ein i-size-Produkt erzielte sogar die Bestnote «hervorragend». Beim Kauf eines neuen Kindersitzes sollte man diese Kindersitze also unbedingt mitberücksichtigen. Aktuell sind mit der neuen Norm Kindersitze ab der Geburt bis zur Körpergrösse von 105 cm (0 bis 4 Jahre) zugelassen. Schon bald aber wird die Norm auf 150 cm ausgeweitet. Dann wird es i-Size-Kindersitze für Kinder bis zum Alter von 12 Jahren geben. Die Norm ECE R129, besser bekannt als «i-Size», ist seit 2014 auch in der Schweiz gültig. Bei diesen Kindersitzen orientiert sich die Einteilung nicht mehr am Gewicht, sondern an der Körpergrösse des Kindes. Zudem müssen die i-size Kindersitze einen Seitenaufpralltest bestehen, um eine Zulassung zu erhalten.

Der Test

Die Sicherheit bei einer Kollision wurde mit Frontal- und Seitenaufpralltests in allen Konfigurationen der Kindersitze untersucht. Bedienung und Ergonomie wurden ebenfalls genau unter die Lupe genommen. Dabei wurde vor allem untersucht, wie einfach ein Sitz eingebaut werden kann und wie das Kind darin untergebracht ist. Auch wird die mögliche Fehlbedienung mitberücksichtigt.

Das Gesamturteil wird aus den Noten „Sicherheit“, „Bedienung/Ergonomie“ und „Schadstoffprüfung“ ermittelt. Sicherheit und Bedienung/Ergonomie werden mit je 50% gewichtet, während die Schadstoffe mit 0% gewichtet werden und das Gesamturteil nur mittels Abwertungseffekten beeinflussen.

Abwertungseffekte:

   -	Ist die Bewertung der Sicherheit oder der Bedienung/Ergonomie 
schlechter als 60%, führt dies zu einer graduellen Abwertung des 
Gesamturteils.
   -	Ist die Bewertung des Schadstoffgehalts schlechter als 40%, 
führt dies zu einer graduellen Abwertung des Gesamturteils.
   -	Eine Bewertung der Sicherheit, der Bedienung/Ergonomie oder des 
Schadstoffgehalts unter 20% schlägt direkt auf das Gesamturteil 
durch.

Neue Richtlinie für die Zulassung von Kindersitzen

Der Gesetzgeber überarbeitet die Zulassungsvorschrift für Kindersitze. Die erste Phase der neuen Richtlinie wurde bereits von der UN-ECE verabschiedet und gilt seit Anfang 2014 auch in der Schweiz. Die neue Richtlinie wird während mehrerer Jahre Übergangszeit parallel zur bisherigen Norm ECE R44 bestehen. Die wesentlichen Neuerungen sind:

   -	Die Produkte müssen einen Seitenaufpralltest bestehen, um eine 
Zulassung zu erhalten. Damit wird eine langjährige Forderung des TCS 
umgesetzt, denn ein solcher ist bereits seit über 10 Jahren Teil des 
TCS-Tests. -	Der Kindersitz muss nicht mehr aufgrund des Gewichts des
Kindes ausgewählt werden, sondern aufgrund der Körpergröße des 
Kindes. Dabei kann der Hersteller selbst festlegen, für welchen 
Größenbereich sein Sitz geeignet ist, z. B. von 40 cm bis 100 cm 
Körpergröße. Die Einteilung der Sitze in Klassen entfällt. -	Alle 
Kinder bis 15 Monate müssen gegen die Fahrtrichtung transportiert 
werden. Das gilt nur für Kindersitze, die nach der neuen Richtlinie 
zugelassen sind, nicht für Produkte mit ECE-R 44-Zulassung. Auch bei 
herkömmlichen Babyschalen ist eine längere Verwendung möglich. Da 
Kinder aber häufig bereits mit 9kg in einen grösseren, vorwärts 
gerichteten Sitz wechseln, kommt dies einer Einbusse bei der 
Sicherheit gleich. Der TCS empfiehlt daher Kinder so lange wie 
möglich rückwärts zu transportieren, d.h. bis der Kopf aus der Schale
kommt, resp. 13kg erreicht sind.

Bis auf weiteres wird die bestehende Norm ECE R44 ihre Gültigkeit behalten. Sie darf parallel zur neuen Richtlinie weiterverwendet werden, somit sind die aktuellen Kindersitze noch während mehrerer Jahre kauf- und einsetzbar.

Weitere Informationen

Schadstoffprüfung

Die Schadstoffprüfung wurde durch die „Stiftung Warentest“ in Auftrag gegeben. Untersucht wurden die Sitze auf den Gehalt von PAK’s, Phthalaten, Flammschutzmitteln, phenolischen Verbindungen, Organozinn, AZO-Farbstoffen, Formaldehyd und Schwermetallen. Dabei wurden alle Teile des Sitzes untersucht, mit denen ein Kind in Berührung kommt. Die Prüfung und Bewertung erfolgt dabei anhand des Dokuments ZEK 01.2-08 (u. a. Bestandteil der GS-Prüfung), der Richtlinie 1907/2006/EG („REACH“), der EN-71 („Spielzeugrichtlinie“) und dem Standard Ökotex 100.

Ratgeber „Auto-Kindersitze 2016“ Weitere Informationen über Kinder-Insassensicherheit, Kauftipps und der aktuelle TCS-Kindersitztest sind im neusten Ratgeber „Auto-Kindersitze 2016“ zusammengefasst. Beim Kindersitzeinbau helfen auch Einbauvideos, die direkt über einen QR-Code in der Broschüre oder auf der Homepage abgerufen werden können. Der Ratgeber ist das Ergebnis einer Gemeinschaftsarbeit des TCS und der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu). Der Ratgeber kann ab dem 24.05.16 unter www.kindersitze.tcs.ch bestellt werden oder ist bei der bfu in Bern erhältlich. Der Ratgeber ist kostenlos.

Vorschriften bei der Kindersicherheit

Seit rund sechs Jahren müssen Kinder bis 12 Jahre oder 150 cm (was zuerst eintrifft) in einem entsprechenden Kindersitz gesichert sein. Bei einem gebrauchten Kindersitz muss darauf geachtet werden, dass er nicht zu alt ist (vor 1995). Dies lässt sich am besten an der orangefarbigen Etikette am Kindersitz erkennen. Auf dieser muss die Prüfnummer mit den Anfangsziffern 03 oder 04 stehen. Mehr Informationen sind im neunsprachigen Flyer „Kinder im Auto“ enthalten, der unter www.ratgeber.tcs.ch bestellt werden kann.

Massgebend ist die deutsche Version der Medienmitteilung. Seit 1896 I 24 Sektionen I rund 1.5 Mio. Mitglieder I 220 Patrouilleure I rund 410’000 Panneneinsätze pro Jahr I 82% Weiterfahrquote I 42’000 Hilfeleistungen der ETI-Zentrale pro Jahr I 1’200 Flug-Patiententransporte pro Jahr I 20 Technische Zentren I 115’000 Fahrzeugchecks pro Jahr I 14 Fahrtrainingszentren mit 47’000 Fahrtrainings pro Jahr I 7 Rechtsschutz Leistungszentren bearbeiten pro Jahr 45’000 Rechtsfälle I 2 Hotels I 33 Campings mit rund 1 Mio. Campingübernachtungen pro Jahr I rund 1 Mio. Besuche jährlich auf tcs.ch[content_block id=29782 slug=ena-banner]

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Über Leonard Wüst

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