Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement eröffnet die Vernehmlassung zu einer Totalrevision des kantonalen Energiegesetzes. Das neue Energiegesetz knüpft an die nationalen und interkantonalen Entwicklungen an und stärkt die Nutzung erneuerbarer Energien und energieeffizienter Technologien.
Das Energiegesetz des Kantons Luzern stammt aus dem Jahr 1989. Mit dem technischen Fortschritt und den gesetzlichen Entwicklungen auf nationaler und interkantonaler Ebene kann es nicht mehr mithalten. Eine Totalrevision des Gesetzes ist daher unabdingbar. Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement hat dazu nun die Vernehmlassung eröffnet. Gemeinden, politische Parteien und Verbände sowie weitere interessierte Kreise können bis zum 30. September 2016 Stellung nehmen zur Revisionsvorlage.
Die Totalrevision des kantonalen Energiegesetzes verfolgt hauptsächlich nachstehende Ziele:
Anschluss an die aktuellen Entwicklungen: Das neue Energiegesetz knüpft an die Entwicklungen im Energiebereich an. Es setzt zentrale Vorschriften des 2007 revidierten eidgenössischen Energiegesetzes um. Dieses fordert die Kantone auf, für eine effiziente und ökologische Energienutzung im Elektrizitäts- und Gebäudebereich zu sorgen. Ebenfalls berücksichtigt das neue Gesetz die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014), welche die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren im Januar 2015 verabschiedet hat. Die Mustervorschriften erfüllen nicht nur die Vorgaben des eidgenössischen Energiegesetzes, sondern ermöglichen dadurch auch eine interkantonale Harmonisierung der energierechtlichen Gebäudevorschriften.
Erneuerbare und effiziente Energien – ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll: Der Kanton Luzern will sich unabhängig von den Vorgaben des Bundes und der interkantonalen Mustervorschriften den ökologischen und energiepolitischen Herausforderungen stellen. Dabei gilt es, erneuerbare Energien und Abwärme verstärkt zu nutzen, Gebäude und haustechnische Anlagen energieeffizient zu erstellen und zu betreiben sowie Technologien einzusetzen, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese ökologischen Massnahmen sind auch wirtschaftlich sinnvoll: Eine sparsamere und effizientere Energienutzung senkt die Energiekosten; die Umsetzung der Massnahmen kommt zudem dem lokalen Gewerbe zugute.
Bündelung der Vorschriften: Bis anhin verteilten sich die kantonalen Energievorschriften auf das Planungs- und Baugesetz und das Energiegesetz. Das neue Energiegesetz bündelt die Vorschriften und führt damit eine kohärente und übersichtliche Gesetzesgrundlage im Energiebereich ein.
Beratung und einfacher Vollzug: Um die Energieziele zu erreichen, bietet der Kanton Luzern unter anderem Informationshilfen und Beratungsleistungen an. Das revidierte Energiegesetz stärkt diese Instrumente und stimmt sie aufeinander ab. Umgesetzt werden die energierechtlichen Vorgaben in bestehenden Verfahren (u.a. im Baubewilligungsverfahren). Das sorgt für einen einfachen und schnellen Vollzug.
Bereits 2013 strebte die Regierung eine Totalrevision des kantonalen Energiegesetzes an. Die Vorlage fand im Parlament jedoch keine Mehrheit. Der neue Gesetzesentwurf unterscheidet sich von der damaligen Vorlage insbesondere dadurch, dass er die aktuellen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich berücksichtigt.
Energie-Initiative mit Revision koordinieren
Die Anliegen der 2015 eingereichten Volksinitiative «Energiezukunft Luzern» der Grünliberalen Partei überschneiden sich inhaltlich teilweise mit der Totalrevision des kantonalen Energiegesetzes. Entsprechend muss die Behandlung der Volksinitiative mit der Beratung des neuen Energiegesetzes koordiniert werden. Der Regierungsrat schlägt dem Kantonsrat deshalb vor, die Frist zur Behandlung der Energie-Initiative um acht Monate bis zum 13. Juli 2017 zu verlängern.
Anhang
Vernehmlassungsunterlagen
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
- Gestalteter Gesellschaftswandel
- Wirtschaftsfreundliches Umfeld[content_block id=29782 slug=ena-banner]