Mit einer Gesetzesrevision wollte der Regierungsrat einzelne systemfremde Elemente im Luzerner Finanzsaugleich beseitigen. Das anstehende Konsolidierungsprogramm 2017 sorgt jedoch für eine neue Ausgangslage. Die geplante Teilrevision wird deshalb ausgesetzt und 2017 ein neuer Wirkungsbericht verfasst.
Im Wirkungsbericht 2013 wurde festgehalten, dass der Luzerner Finanzausgleich die gesetzten Ziele weitgehend erreicht. Die noch zu korrigierenden Elemente sind einzelne Optimierungen und Systemkorrekturen. In diesem Sinne nahm der Kantonsrat vom Wirkungsbericht am 1. April 2014 zustimmend Kenntnis.
Die im Anschluss an den Wirkungsbericht 2013 erarbeitete Vorlage für eine Teilrevision des Gesetzes über den Finanzausgleich sah unter anderem eine Erhöhung der garantierten Mindestausstattung der Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Steuerkraft von 86,4 auf 87 Prozent des kantonalen Mittels vor. Die Gelder für diese Erhöhung sollten aus den auslaufenden Besitzständen bisheriger Gemeindefusionen stammen. 2017 beträgt dieser Effekt für den Kanton Luzern 1,0 Millionen Franken und für 2018 1,4 Millionen Franken. In den Folgejahren sind sie weiter zunehmend.
Die Reinvestition dieser dem Kanton zustehenden Mittel steht jedoch im Widerspruch zum Konsolidierungsprogramm 2017 (KP17), das den Handlungsbedarf zur Sanierung des Luzerner Finanzhaushalts ausweist. Zudem wird die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden im Rahmen der bereits eingeleiteten Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18) überprüft. Deshalb hat sich der Regierungsrat entschieden, die Teilrevision des Finanzausgleichs auszusetzen und 2017 wieder einen Wirkungsbericht zu erarbeiten. Darin können die geänderten Ausgangslagen des KP17 und der AFR18 abgebildet und notwendige Anpassungen vorgeschlagen werden.
Die übrigen Änderungen in der Revisionsvorlage sind durch den Aufschub grundsätzlich nicht in Frage gestellt. Sie werden im nächsten Wirkungsbericht erneut aufgegriffen.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
- Ausgeglichener Finanzhaushalt[content_block id=29782 slug=ena-banner]