Die Planungs- und Finanzkommission spricht sich deutlich für eine Kenntnisnahme des Planungsberichts zum Konsolidierungsprogramm 2017 aus. Sie schlägt dem Kantonsrat aber einige Bemerkungen dazu vor. Ausserdem unterstützt die Kommission grundsätzlich den Vorschlag der Regierung, die Schuldenbremse für das Jahr 2017 auszusetzen und genehmigt den Jahresbericht 2015.
Die Planungs- und Finanzkommission (PFK) des Luzerner Kantonsrates hat unter dem Vorsitz von Marcel Omlin (SVP, Rothenburg) drei Finanzvorlagen vorberaten. Am meisten zu diskutieren gab der Planungsbericht B 39, in dem der Regierungsrat die Grundzüge des Konsolidierungsprogramms 2017 (KP17) darlegt.
Der Planungsbericht weist für die Jahre 2017–2019 ein Verbesserungsvolumen von derzeit rund 240 Millionen Franken aus. Diese Verbesserung setzt sich aus Minderausgaben von rund 200 Millionen Franken (83 Prozent) und aus Mehreinnahmen von rund 40 Millionen Franken (17 Prozent) zusammen. Darin enthalten sind unter anderem ein umfassendes Organisationsentwicklungsproje
Botschaft muss konkrete Umsetzung aufzeigen
Für die PFK steht eine Steuerfusserhöhung nicht im Vordergrund. Mittels entsprechender Bemerkungen verlangt sie vom Regierungsrat, dass die Botschaft zum KP17, welche der Kantonsrat Ende Jahr beraten wird, die konkrete Umsetzung und die Auswirkungen der im Planungsbericht beschriebenen Organisationsentwicklung und einer allfälligen Kürzung der Transferzahlungen aufgezeigt. Auch seien auf Ebene der Massnahmen die Mehrbelastungen der Gemeinden den Entlastungen gegenüberzustellen. Damit soll plausibilisiert werden, dass die jährliche summarische Nettomehrbelastung der Gemeinden wie angekündigt maximal 10 Millionen Franken beträgt.
Bemerkungen von EBKK und JSK fanden keine Mehrheit
Was die einzelnen Massnahmen betrifft, so spricht sich die PFK wie zuvor bereits die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) dagegen aus, dass Sozialhilfedossiers von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen bereits nach 8 Jahren (bisher 10 Jahre) an die Gemeinden übergehen. Dadurch sei keine ausreichende Prüfung der Integrationsmassnahmen mehr möglich. Sehr knapp lehnte die PFK die Übernahme einer Bemerkung ab, welche ihr von der Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) beantragt wurde: Die EBKK wollte die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung für Lehrpersonen um eine Wochenlektion nur individuell je Bildungsstufe und unter Berücksichtigung des interkantonalen Benchmarks anwenden. Grossmehrheitlich lehnte die PFK auch den von der EBKK geforderten Verzicht auf die Überprüfung der Aufgabe des Langzeitgymnasiums ab. Ablehnung erfuhr zudem der Antrag der Kommission Justiz und Sicherheit (JSK), welche einen Verzicht auf die zeitliche Erstreckung der Personalaufstockung bei der Luzerner Polizei wünschte.
Die PFK unterbreitet dem Kantonsrat noch eine Reihe von Prüfungsaufträgen für Massnahmen zur Verbesserung der Finanzlage und beantragt deutlich Kenntnisnahme des Planungsberichts. Eine Minderheit hatte für ablehnende Kenntnisnahme votiert. Um eine Gesamtschau der finanziellen Situation zu ermöglichen, beantragt die PFK zudem, dass die Beratung der geplanten Steuergesetzrevisionen in einem Paket im Rahmen der Beratung des KP17 im Herbst 2016 erfolgen soll.
Aussetzen der Schuldenbremse für 2017
Zur Unterstützung des KP17 sollen die jährlichen Vorgaben gemäss dem Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen für den Voranschlag 2017 ausgesetzt werden (B 38). Die PFK unterstützt diese auf den Voranschlag 2017 beschränkte Lockerung der Schuldenbremse, wünscht aber eine zusätzliche Sicherung. Nach dem Willen der Kommission darf in der Erfolgsrechnung 2017 der Aufwandüberschuss maximal 8 Prozent des Bruttoertrags einer Einheit der Staatssteuer betragen. Die PFK stimmt der so angepassten Vorlage zu. Einstimmige Genehmigung des Jahresberichts 2015
Die Erfolgsrechnung des Kantons schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 23,5 Millionen Franken, budgetiert war ein Aufwandüberschuss von 40,9 Millionen Franken. In der Investitionsrechnung wird das Budget netto unterschritten. Die PFK ist für Genehmigung des Jahresberichts 2015 (B 40) und unterstützt die Abschreibung einer Reihe von Motionen und Postulaten, welche als umgesetzt gelten. Sie ist für Genehmigung des Berichts über die Umsetzung der Beteiligungsstrategie. Alle diese Beschlüsse fällte die PFK einstimmig.
Der Kantonsrat wird diese Vorlagen an der Juni-Session beraten.[content_block id=29782 slug=ena-banner]