Der Kanton Luzern schreibt im Rahmen des Systemwechsels bei der Kulturförderung erstmals die selektive Produktionsförderung aus. Die Ausschreibungen erfolgen in den Sparten «Musik» und «Theater/Tanz» sowie für Beiträge an Kunst- und Fotografiepublikationen. Insgesamt können 230’000 Franken vergeben werden.
Ende Juni 2016 wird erstmals die selektive Produktionsförderung ausgeschrieben, bei der gesamthaft 230’000 Franken Fördergelder an Kulturprojekte vergeben werden können. Je Sparte sollen – abhängig von Qualität und Umfang der eingereichten Projekte – jeweils selektiv eine oder mehrere Produktionen gefördert werden. Dieses Förderinstrument ist in dem vom Kantonsrat im Jahr 2014 verabschiedeten Planungsbericht über die Kulturförderung des Kantons Luzern vorgesehen.
Zwei Fördergefässe als Übergang
In diesem Jahr werden übergangsweise zwei Fördergefässe parallel geführt, damit keine Förderlücke für die Kultur- und Kunstschaffenden entsteht. Aktuell läuft noch der Wettbewerb um Werkbeiträge (siehe Kasten). Zudem erfolgen erstmals die Ausschreibungen der selektiven Produktionsförderung in den Sparten «Musik», «Theater/Tanz» und «Produktionsbeiträge an Kunst- und Fotografiepublikationen». Den Kulturschaffenden steht es frei sich – unter Beachtung der entsprechenden Kriterien – bei beiden Fördergefässen zu bewerben.
Die 230’000 Franken, welche für Ausschreibungen der selektiven Produktionsförderung zur Verfügung stehen, verteilen sich wie folgt auf die drei Sparten: Zur Ausschreibung im Bereich Musik zugelassen ist das aktuelle Schaffen von Musikerinnen und Musikern in sämtlichen Bereichen der Sparte Musik. Die Beiträge dieser Ausschreibung dienen der Veröffentlichung sowie den damit verbundenen Aufwänden für Promotion und Distribution. Total steht eine Beitragssumme von 60’000 Franken zur Verfügung. Die Beiträge der Ausschreibung im Bereich Theater/Tanz von insgesamt 120’000 Franken können für Produktionen von professionellen Theater- und Tanzschaffenden, die erstmals 2017 aufgeführt werden, vergeben werden Mit der Ausschreibung über Beiträge an Kunst- und Fotografiepublikationen können Publikationen mit Erscheinungsdatum 2017 von und über Luzerner KünstlerInnen und GestalterInnen, die eine längere, in sich geschlossene Schaffensperiode dokumentieren, mit insgesamt 50’000 Franken unterstützt werden. Abgabetermin der Dossiers für die Teilnahme an der selektiven Förderung ist der 30. September 2016. Für die Beurteilung der eingereichten Arbeiten wird eine vierköpfige Fachjury eingesetzt. Die Wettbewerbsergebnisse und gesprochenen Beiträge werden im Rahmen der öffentlichen Übergabefeier der Werkbeiträge am 11. November 2016 im Kulturzentrum Braui in Hochdorf bekanntgegeben.
Ab dem Jahr 2017 plant der Kanton halbjährliche Ausschreibungen, jeweils per Ende Januar und Ende Juni. In den Sparten Musik und Theater Tanz werden Produktionsbeiträge, in der Sparte Freie und Angewandte Kunst Werkbeiträge ausgeschrieben.
Weitere Informationen: w w w. kultur. lu. ch
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
- Lebendiger Kultur- und Sportkanton[content_block id=29782 slug=ena-banner]