32 Gemeinden erhalten erstmals Ersatzabgaben in Rechnung gestellt. Die Ersatzabgaben in der Gesamthöhe von rund 170’000 Franken kommen den Gemeinden zugute, die ihr Aufnahmesoll übererfüllen. Mit Stichtag 30. Juni 2016 konnten weitere 13 Gemeinden aus der Gemeindeverteilung entlassen werden. 19 Gemeinden erfüllen ihr Aufnahmesoll noch nicht.
Ende Januar 2016 wurden 49 Gemeinden Personen aus dem Asylbereich zur Unterbringung zugewiesen. Bereits vor Ablauf der zehnwöchigen Aufnahmefrist erfüllten 17 Gemeinden ihr Aufnahmesoll. Bis Ende Juni 2016 konnten weitere 13 Gemeinden aus der Gemeindeverteilung entlassen werden. In den 19 Gemeinden, welche aktuell ihre Aufnahmepflicht noch nicht erfüllen, fehlen insgesamt noch 117 Unterkunftsplätze. Die Summe der Ersatzabgaben aus dem 2. Quartal beträgt per Ende Juni 2016 rund 170’000 Franken.
Der Kanton anerkennt die grossen Bemühungen der Gemeinden und setzt sich gemeinsam mit ihnen dafür ein, trotz knappen Wohnraumes weitere Unterbringungsmöglichkeiten bereitzustellen. Seit Anfang 2016 konnten dank vereinten Kräften bisher rund 850 neue Unterkunftsplätze geschaffen werden.
Entsprechend § 29 der kantonalen Asylverordnung besteht für Gemeinden, die ihr Aufnahmesoll nicht oder nur teilweise erreicht haben, eine sogenannte Ersatzabgabepflicht. Diese Gemeinden zahlen im Sinne der Solidarität mit den Gemeinden, die ihrer Pflicht nachkommen, eine Ersatzabgabe. Die Höhe der Ersatzabgabe beträgt für die ersten beiden Monate 10 Franken pro Tag und Person, ab dem dritten und vierten Monat 20 Franken, ab dem fünften und sechsten Monat 30 und ab dem siebten Monat 40 Franken. Die Ersatzabgaben werden quartalsweise in Rechnung gestellt. Die gesamten Ersatzabgaben werden Ende des Jahres an jene Gemeinden anteilmässig umverteilt, die ihr Aufnahmesoll übererfüllt haben. Der Kanton erhält keine Gelder aus den Ersatzabgaben.
Keine Anpassung des Verteilschlüssels
Die Zahl der Asylgesuche in der Schweiz ist zurzeit relativ stabil, bewegt sich aber weiterhin auf hohem Niveau. Aktuell ist der Kanton Luzern für die Unterbringung und Betreuung von rund 1800 Asylsuchenden sowie rund 2400 Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen zuständig. Dank der seit Jahresbeginn neu geschaffenen Plätze konnte die Überbelegung in den kantonalen Durchgangszentren Sonnenhof und Hirschpark reduziert werden. Zudem konnten in den temporären Asylzentren (TUK) Reserveplätze für die Bewältigung des erwarteten Zustroms in den nächsten Monaten geschaffen werden. Äussere Faktoren können jedoch jederzeit zu einem kurzfristigen und starken Anstieg der Asylgesuche führen. Die Unterbringungssituation im Kanton Luzern bleibt darum weiterhin angespannt. Die Regierung hält am aktuell geltenden Verteilschlüssel von 12 Asylsuchenden auf 1000 Einwohner fest. Hingegen verzichtet er auf die Einforderung des 100-prozentigen Aufnahmesolls. Mit der Gemeindeverteilung vom 22. Januar 2016 wurden die Gemeinden aufgefordert, 75 Prozent ihres Aufnahmesolls zu erfüllen.
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Diese Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie: Gestalteter Gesellschaftswandel
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Anhänge
– Gemeindeverteilung Asylsuchende 2016 (Stand: 30. Juni 2016)
– Zwischenbilanz Zuweisungen Gemeinden (Stand: 30. Juni 2016)[content_block id=29782 slug=ena-banner]