Autounfall im Ausland: Checkliste und Ratgeber für Urlaubsreisende

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Autounfall im Ausland

Autounfall im Ausland

Von der grünen Versicherungskarte hin zur Unfallabwicklung: Was im Ausland zu beachten ist Sommerzeit, Urlaubszeit! Viele Deutsche unternehmen auch im Jahr 2016 wieder die Reise in den Sommerurlaub mit dem eigenen Auto. Die Sommerferien stehen vor der Tür und es beginnt die Zeit der Ausfahrten in das zumeist europäische Ausland. Autofahrer sollten dabei allerdings die Urlaubsreise nicht unvorbereitet antreten, denn vielerorts gelten andere Bestimmungen, was im Auto bei sich zu führen ist. Und schwierig wird es zumeist dann, wenn Verbraucher im Ausland in Verkehrsunfälle verwickelt werden.

Unter https://www.unfallhelden.de/blog/view/autounfall-ausland.html hat das Münchner Startup UNFALLHELDEN, das sich als versicherungsunabhängiger Komplettabwickler für Verkehrsschäden versteht, viele hilfreiche Tipps zusammengestellt, um Autofahrer gut auf die Fahrt ins Ausland vorzubereiten.

 

Was sollten Urlaubsreisende im Auto mitführen?

1.     Grüne Versicherungskarte (auch wenn sie in vielen europäischen Ländern inzwischen nicht mehr verpflichtend mitzuführen ist)

2.     Feuerlöscher

3.     Warndreieck

4.     Warnweste für jeden Mitfahrer

5.     Verbandskasten nach EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. ISO-Norm 3864

6.     Abschleppseil

7.     Ersatzglühlampen

8.     Reserverad oder Notrad

 

Außerdem empfiehlt es sich, ein Exemplar des Europäischen Unfallberichts im Handschuhfach zu haben.

Unter https://www.unfallhelden.de/data/uploads/editor/files/Europaeischer%20Unfallbericht.pdf

halten die UNFALLHELDEN das Formular zum kostenlosen Download bereit.

 

Was sollten Urlaubsreisende tun, wenn es zu einem Autounfall kommt?

1.     Unfallstelle absichern (europaweit einheitlich mittels Warnblinkanlage, Warndreieck und Warnweste)

2.     Erste Hilfe leisten (unter https://www.unfallhelden.de/blog/view/erste-hilfe-verkehrsunfall.html halten die UNFALLHELDEN wertvolle Hinweise bereit, wie sie richtig zu leisten ist; außerdem enthalten die UNFALLHELDEN-Smartphone-Apps für iOS und Android eine Schritt-für-Schritt-Anleitung)

3.     Polizei rufen (in vielen Ländern auch bei Bagatellunfällen Pflicht, z.B. in Kroatien, Polen, Rumänien, Ungarn, Tschechien und Slowenien).

4.     Beweise sichern (unter https://www.unfallhelden.de/data/uploads/editor/files/Unfallhelden_Checkliste.pdf  können Autofahrer eine Checkliste mit allen notwendigen Schritten kostenlos downloaden; registrierte Mitglieder der UNFALLHELDEN erhalten diese Checkliste außerdem per Post zugeschickt).

 

Wie funktioniert die Unfallabwicklung nach der Rückkehr aus dem Urlaub?

Das kommt darauf an, in welchem Land der Verkehrsunfall passiert ist. Die Unfallabwicklung richtet sich immer nach dem Recht des Landes, in dem sich der Unfall abgespielt hat. Das gilt unabhängig davon, woher die Unfallbeteiligten stammen (z.B. ein schweizerisches Fahrzeug fährt in Frankreich auf ein deutsches Fahrzeug auf: Der Unfall ist nach französischem Recht abzuwickeln).

 

In manchen Ländern werden beispielsweise Kosten für Verkehrsunfallgutachten übernommen, in manchen nicht. Dasselbe gilt beispielsweise für Kosten eines Rechtsanwalts.

 

In allen Ländern der Europäischen Union (also derzeit auch noch in Großbritannien) und des Europäischen Wirtschaftsraums besteht die Möglichkeit, dass Bürger den Verkehrsunfall in dem Staat abwickeln können, in dem sie ansässig sind. Das wird dadurch gewährleistet, dass alle europäischen Versicherer in jedem europäischen Land einen sog. inländischen Schadenregulierungsbeauftragten vorhalten müssen. Wer das im Einzelfall ist, lässt sich in Deutschland zumeist durch das Deutsche Büro Grüne Karte in Erfahrung bringen.

 

Deutschen Urlaubern, die im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, ist angesichts der Komplexität von Auslandsunfällen dringend zu raten, fachkundigen Rat einzuholen.

 

Die UNFALLHELDEN bieten für Unfallgeschädigte kostenlose Unterstützung nach Verkehrsunfällen an. Das gilt auch für Auslandsunfälle. Dazu gibt es unter anderem die kostenfreie Hotline 0800 72 41 794 (aus dem Ausland unter +49 89 255 42 155 zu erreichen).

 

Durch den Service der UNFALLHELDEN können Unfallgeschädigte sich sicher sein, dass sie unabhängige Hilfe bei der Abwicklung erhalten. Sämtliche notwendigen Schritte bei der Unfallabwicklung können deutschlandweit durch die UNFALLHELDEN erledigt werden, der Kunde kann aber auch einzelne Bestandteile selbst vornehmen.

 

Mit den Smartphone-Apps sind Urlauber daneben auf der sicheren Seite, denn neben der eigentlichen Funktion, die Unfallabwicklung anzustoßen, bieten die Apps auch weitere Services wie eine Notruffunktion oder Verhaltensregeln für die Erste Hilfe, so dass der Geschädigte schon am Unfallort durch alle notwendigen Schritte geführt wird.

 

Android-App: https://play.google.com/store/apps/details?id=com.webmedia7.unfallhelden

iOS-App: https://itunes.apple.com/de/app/unfallhelden/id1097853443

 

Dieser Beitrag wurde am von unter ausflugs/ & reisetipps, weltweit veröffentlicht.

Über Leonard Wüst

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