Verschiedene Medien nehmen heute einen bevorstehenden Fernsehbericht zum Anlass, selektive Aussagen aus dem noch laufenden Strafverfahren zum Fall Malters zu kolportieren und zu bewerten. Damit wird der irreführende Eindruck erweckt, das Strafverfahren sei abgeschlossen. Justiz- und Sicherheitsdirektor Paul Winiker nimmt dazu Stellung.
Am Dienstag, 8. März 2016, hatte die Luzerner Polizei im Rahmen eines ausserkantonalen Strafverfahrens den Auftrag, in Malters eine Wohnung zu durchsuchen. Dabei drohte eine in der Wohnung anwesende Frau, auf die Polizei und andere Personen zu schiessen oder sich das Leben zu nehmen. Als die Polizei sich am Mittwoch, 9. März 2016 Zugang zur Wohnung verschaffte, fand sie die Frau tot auf. In diesem Zusammenhang wurde eine Strafanzeige gegen den Kommandanten der Luzerner Polizei und gegen den Chef der Kriminalpolizei bei der Staatsanwaltschaft Luzern eingereicht. Die Untersuchung wurde einem ausserkantonalen, unabhängigen Staatsanwalt übertragen. Er soll klären, ob ein strafbares Verhalten seitens der Einsatzleitung vorliegt.
Das Strafverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Nach wie vor gilt die Unschuldsvermutung für die beiden Kaderleute der Luzerner Polizei. Das Strafverfahren wird voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen, und es werden unseres Wissens auch noch zahlreiche weitere Personen durch den ausserordentlichen Staatsanwalt befragt.
Die SRF-Sendung «Rundschau» ist offenbar in den Besitz von einzelnen Verfahrensakten gelangt. Ihre Fragestellungen und auch die heute erschienenen Artikel zur geplanten «Rundschau»-Sendung erwecken den irreführenden Eindruck, das Verfahren sei abgeschlossen. Obwohl die Untersuchung noch läuft, werden einzelne Aussagen aus dem Verfahren in den Medien bereits gewertet. Dies kommt einer Vorverurteilung der beiden Kaderleute der Luzerner Polizei gleich.
Das erachte ich rechtsstaatlich und staatspolitisch als bedenklich. Ich halte nochmal fest: Das Strafverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Der ausserordentliche Staatsanwalt wird alle Aussagen, die im Rahmen der Strafuntersuchung gemacht werden, bewerten und daraus seine Schlüsse ziehen. Bis zum Abschluss des Strafverfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Im laufenden Verfahren kann und darf ich mich nicht zu einzelnen, selektiven Aussagen äussern. Für uns wird der Ausgang des gesamten Strafverfahrens massgeblich sein. Ich erwarte eine faire Berichterstattung, die das laufende Verfahren respektiert und keine Vorverurteilungen vornimmt.[content_block id=29782 slug=ena-banner]