Salle Modulable: EBKK lehnt Sonderkredit für Projektierung ab

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

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Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) beantragt dem Luzerner Kantonsrat, den Sonderkredit von rund 7 Millionen Franken für die Projektierungskosten des Neuen Theaters Luzern abzulehnen. Für eine grosse Mehrheit der Kommission sind die Dimensionen der Salle Modulable sowohl räumlich als auch finanziell zu gross und die Betreibungskosten zu hoch. Zudem stossen die unverhandelbaren Vorgaben und der enge Zeitplan auf Widerstand.

Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) des Luzerner Kantonsrates hat unter dem Vorsitz von Helene Meyer-Jenni (SP, Kriens) die Botschaft B 49 über einen Sonderkredit für das Neue Theater Luzern / Salle Modulable beraten. Der Luzerner Regierungsrat beantragt darin dem Kantonsrat, einen Beitrag von 6,979 Millionen Franken für die Projektierungskosten zu bewilligen.

Die EBKK spricht sich grossmehrheitlich gegen diesen Sonderkredit aus und beantragt dem Kantonsrat eine Ablehnung. Die Kommissionsmitglieder betonen, dass sie sich in einem Dilemma – einem Spannungsfeld von kultur- und finanzpolitischen Betrachtungen – befinden und auch die Fraktionen mit ihrem Entscheid stark gerungen haben. Bei aller Wertschätzung den Projektverantwortlichen gegenüber, hat sich letztlich eine klare Mehrheit der EBKK hauptsächlich aus folgenden Gründen für eine ablehnende Haltung entschieden:

Die EBKK erachtet die Salle Modulable räumlich und finanziell als zu gross dimensioniert. Für die Weiterentwicklung des Lucerne Festivals ist das Projekt zwar wichtig. Auf diese Bedürfnisse sind daher auch die Räume und die Grösse des Baus ausgerichtet. Allerdings bezweifelt die Kommission, ob diese Konzeption den Bedürfnissen und Möglichkeiten eines produzierenden Theaters gerecht werden kann.   Die Projektanforderungen und der enge Zeitplan sind vom Trust bereits klar vorgegeben und nicht weiter verhandelbar. Das erschwert einen umfassenden Prozess des Einbezugs und ist demokratiepolitisch unbefriedigend.   Weiter fehlt für ein Projekt dieser Dimension eine positive finanzpolitische Perspektive des Kantons Luzern. Die zu erwartenden Mehrkosten sind nicht vereinbar mit den Spar-Entscheidungen, welche in letzter Zeit getroffen wurden und noch anstehen. Die EBKK erachtet daher den Finanzbedarf für die Investitions- und die Betriebskosten als zu hoch und risikobehaftet und will diese widersprüchliche Haltung nicht verantworten. Zudem stuft sie eine massgebliche Senkung der Mehrkosten im Betrieb als unrealistisch ein.   Nicht von zentraler Bedeutung war für die EBKK bei ihrem Entscheid der Standort Inseli, obwohl teilweise bedauert wurde, dass keine Standortvarianten mehr verhandelbar sind.

Anträge für die Verschiebung abgelehnt
Die EBKK hat sich zu Beginn der Sitzung mit knapper Mehrheit gegen Anträge um Verschiebung/Sistierung der Beratung in der Kommission respektive im Kantonsrat ausgesprochen. Idee dahinter war, die städtische Abstimmung über den Baurechtsvertrag vom 27. November 2016 für den Standort Inseli und die Ergebnisse von zwei Initiativen abzuwarten. Eine Mehrheit der EBKK wollte sich der Verantwortung für den Entscheid jetzt stellen und ist überzeugt, dass der Kantonsrat die Ausgangslage für die Stadt klären muss.

Die Beratung der Botschaft wird im Kantonsrat voraussichtlich in der Septembersession stattfinden.[content_block id=29782 slug=ena-banner]