Nach Anhörung mehrerer direkt betroffenen Organisationen empfiehlt die kantonsrätliche Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) das neue Betreuungs- und Pflegegesetz zur Annahme. Sie beantragt jedoch, die Betreuung im neuen Gesetzestext mehr zu gewichten.
Mit der Botschaft B37 beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, gestützt auf die Motion M 284 von Erwin Arnold (CVP, Buchrain), das bestehende Pflegefinanzierungsgesetz zu revidieren und zu einem Betreuungs- und Pflegegesetz auszubauen. Neben der Pflegefinanzierung soll darin insbesondere auch die Bewilligung und Aufsicht bei Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen, der Versorgungsauftrag der Gemeinden bei der Alterspflege und -betreuung sowie die Pflegeheimplanung geregelt werden.
Anhörung mehrerer direkt Betroffenen
Die GASK heisst die Vorlage grossmehrheitlich gut. Sie kommt zu diesem Entscheid, nachdem sie mehrere direkt Betroffene wie den Verband Luzerner Gemeinden (VLG), den kantonalen Pflegeheim-Verband CURAVIVA Luzern sowie Vertreter der privaten und öffentlichen Spitex angehört hat.
Die Kommission stellt anlässlich der ersten Lesung im Kantonsrat jedoch den Antrag, den ganzen Gesetzestext so anzupassen, dass neben der Pflege auch immer die Betreuung erwähnt wird. Dies, weil in der Botschaft des Regierungsrats die Betreuung noch zu wenig gewichtet sei. Weiter stellt die GASK zwei Anträge für andere Formulierungen: Einerseits soll sich der Begriff «Betagte» nicht lediglich auf über 65 Jährige beziehen. Andererseits unterstützt eine Mehrheit der GASK, dass sich der Begriff der «Qualität», welche die Leistungserbringer erfüllen müssen, auf das Krankenversicherungsgesetz (KVG) bezieht.
Die GASK hat das Geschäft unter dem Vorsitz von Urs Dickerhof (SVP, Emmen) vorberaten. Die Vorlage wird voraussichtlich in der Septembersession im Luzerner Kantonsrat in erster Beratung behandelt.[content_block id=29782 slug=ena-banner]