RUEK für Verlängerung der Frist zur Behandlung der Volksinitiative «Energiezukunft Luzern»

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

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Die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK) des Luzerner Kantonsrates stimmt der Fristverlängerung zur Behandlung der Volksinitiative «Energiezukunft Luzern» grossmehrheitlich zu. Sie beurteilt das Abwarten der Vorlage zum Energiegesetz als zweckmässig.

Die RUEK stimmt der Botschaft B 44 für die Verlängerung der Frist zur Behandlung der Volksinitiative «Energiezukunft Luzern» grossmehrheitlich zu. Die Mehrheit der Mitglieder will mit der Behandlung im Kantonsrat zuwarten, bis die Botschaft zum totalrevidierten Energiegesetz auf dem Tisch liegt. Diese ist noch bis September 2016 in der Vernehmlassung. Eine Minderheit der Kommission sprach sich für eine ordentliche Behandlung der Volksinitiative aus, einerseits aus direktdemokratischen Überlegungen und andererseits im Hinblick auf eine Meinungsäusserung der Bevölkerung zu einzelnen Fragen im Vorfeld der Behandlung des Energiegesetzes. Demgegenüber wird der Kantonsat eine Botschaft zur Initiative erst Anfang 2017 ordentlich behandeln können, wenn jene zum Energiegesetz voraussichtlich ebenfalls vorliegt.

Einig war sich die Kommission, dass für die materielle Behandlung eine Anhörung der Initianten vorgesehen wird. So kann direkt überprüft werden, in wie weit die Anliegen der Initiative ins Energiegesetz eingeflossen sind.

Die RUEK hat die Geschäfte unter dem Vorsitz von Josef Dissler (CVP, Wolhusen) vorberaten. Die Vorlagen werden voraussichtlich in der Septembersession 2016 im Luzerner Kantonsrat behandelt.[content_block id=29782 slug=ena-banner]