Der Regierungsrat will den Finanzhaushalt bis 2019 mit einem breit gefächerten Massnahmenpaket wieder ins Lot bringen. Der ursprüngliche Fehlbetrag von 330 Millionen Franken wird mit Aufwandreduktionen von 294 Millionen und höheren Einnahmen von 68 Millionen mehr als kompensiert. Weil Anfang Sommer im NFA Erträge von weiteren 190 Millionen Franken weggebrochen sind, ist eine Erhöhung des Steuerfusses um eine Zehntelseinheit per 2017 nötig.
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung das Konsolidierungsprogramm 2017 (KP17) sowie die finanziellen Eckwerte des Aufgaben- und Finanzplans (AFP) 2017–2020 zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Mit dem KP17 soll eine massive Neuverschuldung verhindert werden.
Gegenüber dem letzten Aufgaben- und Finanzplan sind in den Jahren 2017 bis 2019 rund 520 Millionen Franken gutzumachen. Die Gründe sind unterschiedlich: Luzerns Steuerkraft wächst zwar, der Kanton muss deshalb aber massive Ertragsausfälle beim Finanzausgleich des Bundes (NFA) verkraften. Gleichzeitig wachsen die Ausgaben: wegen des Bevölkerungswachstums, der zunehmenden Lebenserwartung und steigenden Ansprüchen an den Staat.
Ausgewogenes Paket
Der Regierungsrat setzt auf eine breit gefächerte und ausgewogene Kombination von Massnahmen, um die Finanzen ins Lot zu bringen. Die wesentlichen Grundsätze und Elemente des KP17 wurden der Öffentlichkeit im April 2016 mit dem Planungsbericht «Kantonsfinanzen: Perspektiven und Konsolidierung» vorgestellt.
Die aktuelle Botschaft an den Kantonsrat enthält aber auch einige Neuerungen. So werden alle Luzerner Gemeinden zusammen durch das KP17 netto mit durchschnittlich 20 Millionen Franken pro Jahr belastet. Dem gegenüber stehen Entlastungen von 30 Millionen Franken, die den Gemeinden durch die Sparpakete Leistungen und Strukturen I und II zuteil geworden sind. Zudem soll, ausserhalb des KP17, die Revision des Wasserbaugesetzes zügig vorangebracht werden. Sie würde die Gemeinden bereits ab 2018 um rund 20 Millionen Franken jährlich entlasten. Diesen Effekt eingerechnet, bringt das KP17 für die Gemeinden netto keine Mehrbelastungen.
Zudem hat der Regierungsrat nach intensiven Diskussionen mit dem Personal und den Personalverbänden entschieden, das Dienstaltersgeschenk beizubehalten. Das Personal trägt durch die Erhöhung der Wochenarbeitszeit (von 42 auf 43,25 Stunden) respektive der Unterrichtsverpflichtung um eine Wochenlektion und weitere Massnahmen einen wichtigen Teil zum KP17 bei (jährlich bis zu 20 Millionen Franken). Es ist auch an der Organisationsentwicklung in der Verwaltung, die im Endausbau den Haushalt nachhaltig um 40 Millionen Franken entlasten soll, wesentlich beteiligt.
Das KP17 umfasst zahlreiche Einzelmassnahmen, die Auswirkungen auf die Leistungen zugunsten Dritter haben: etwa die Reduktion des kantonalen Finanzausgleichs um die auslaufenden Besitzstandwahrungen, tiefere Beiträge an die Musikschulen, die zeitliche Erstreckung der Personalaufstockung bei der Luzerner Polizei, eine Kürzung des Trägerschaftsbeitrags an die Hochschulen, die Weiterverrechnung von Beiträgen für gemeinwirtschaftliche Leistungen in der Sozialpsychiatrie und viele mehr. Insgesamt enthält das KP17 Aufwandreduktionen von 294 Millionen Franken. Dazu kommen moderate Erhöhungen der Einnahmen um total 68 Millionen Franken. Die detaillierte Massnahmenliste wird in den nächsten Tagen zusammen mit der Botschaft an den Kantonsrat publiziert.
Nach Einrechnung sämtlicher Massnahmen in den AFP 2017–2020 würde die Schuldenbremse eingehalten. Allerdings hat sich Anfang Sommer die Ertragsprognose aus dem NFA um weitere 190 Millionen Franken verschlechtert. Deshalb ist eine Erhöhung des Steuerfusses auf 1,7 Einheiten im Jahr 2017 nötig. 2019 soll der Steuerfuss nach Möglichkeit wieder auf 1,65 Einheiten reduziert werden.
Problem lösen statt verschieben
Bei der Erläuterung der Botschaft zum KP17 warnte der Regierungsrat nachdrücklich davor, das Paket aufzuschnüren. Finanzdirektor Marcel Schwerzmann: «Beim Abbau von Leistungen und bei den Anforderungen an die Effizienz sind wir an Grenzen gelangt. Es gibt keine Alternativen und keine Ersatzmassnahmen.» Die Steuererhöhung sei das einzige Mittel, um die Finanzierungslücke zeitgerecht zu schliessen. Eine Neuverschuldung, die sich später kaum mehr kompensieren lässt, hält der Regierungsrat für unverantwortbar.
Für die einzelnen Steuerpflichtigen ergibt sich aus der Erhöhung des Steuerfusses eine sehr geringe Mehrbelastung. Demgegenüber hätte gemäss Darlegung des Regierungsrates die Annahme der kantonalen Volksinitiative «Für faire Unternehmenssteuern» am 25. September erhebliche Auswirkungen. Die Firmensteuern im Kanton Luzern würden um die Hälfte steigen, gegenläufig zur Entwicklung in den anderen Kantonen. Der Regierungsrat befürchtet eine Abwanderung von Luzerner Firmen und Arbeitsplätzen und lehnt die Initiative ab. Dies umso mehr, als die zu erwartenden Zusatzeinnahmen von rund 10 Millionen Franken im Jahr die im KP17 zu bewältigenden Finanzprobleme nicht lösen.
Die heutige, tiefe Belastung der Luzerner Firmen hat zur Folge, dass mit Blick auf die USR III zusätzliche Entlastungen der Firmen wenn überhaupt, dann nur sehr zurückhaltend nötig sind. Solche Zusatzmassnahmen müssten über den steigenden Kantonsanteil aus der direkten Bundessteuer finanziert werden. Diese Mittel – gerechnet wird mit 34 Millionen Franken im Jahr – will der Regierungsrat stattdessen zur Finanzierung der staatlichen Aufgaben verwenden. Sie sind im AFP bereits eingestellt.
Der Regierungsrat wies an seiner Medienorientierung darauf hin, dass die mittelfristige Finanzplanung mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet ist. Zu den erkannten Risiken zählen etwa die ungewissen Auswirkungen der internationalen Schuldenkrise auf die Konjunktur und die Steuererträge des Kantons Luzern oder die Folgen der Stabilisierungsprogramme des Bundes für die Kantone.
Anhang
– Folienpräsentation
– Redemanuskripte
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
- Ausgeglichener Finanzhaushalt[content_block id=29782 slug=ena-banner]