Das Völkerrecht schützt Grundrechte

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Caritas Schweiz

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Die von der SVP eingereichte Eidgenössische Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» fordert, dass die Schweizerische Bundesverfassung über dem Völkerrecht steht. In einem Positionspapier bezeichnet die Caritas die Initiative als fundamentalen Angriff auf das Völkerrecht und insbesondere auf die Europäische Menschenrechtskonvention. Im Falle einer Annahme würde die Schweiz erneut ins aussenpolitische Schlamassel geraten.

Aktuelle globale Herausforderungen wie Klimaveränderungen, sich wandelnde Arbeitsbeziehungen, oder Flüchtlingskrisen können nur durch enge Zusammenarbeit der Staatengemeinschaft bewältigt werden. Darum sind die zwischen Staaten ausgehandelten völkerrechtlichen Regeln wichtiger denn je. Das Völkerrecht, so die Caritas in ihrem Positionspapier, ermöglicht verbindliche und damit auch verlässliche Kooperationen in einer globalisierten Welt.

Ausserdem behebt es Rechtsdefizite für Benachteiligte: «Das Völkerrecht stellt für alle Menschen wichtige Schutzinstrumente zur Verfügung. Diese sind wichtig für Personen, die besonderen Risiken und Benachteiligungen ausgesetzt sind. Die entsprechenden Konventionen sind für sie entscheidende Rechtsmittel, sei dies für den internationalen Arbeits- und Sozialschutz, für das Kindesrecht oder für Menschen auf der Flucht.»

Wer das Völkerrecht beschädigt, zieht aus Sicht der Caritas auch das nationale staatliche Recht in Mitleidenschaft: Die Initiative ist vor allem gegen die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK gerichtet. Die Entscheide des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte bezeichnet sie völlig zu Unrecht als Urteile «fremder Richter». Im Gegenteil: «Die EMRK hat das Schweizer Rechtssystem gestärkt und weiterentwickelt. Da die Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit kennt, welche die Gesetze auf ihre Verfassungsmässigkeit überprüft, ist der Blick einer externen Instanz besonders wichtig. Die EMRK garantiert darum sämtlichen Einwohnerinnen und Einwohnern in der Schweiz ihre grundlegenden Rechte einfordern zu können.»

Eine Annahme der Initiative würde jeden Diktator dieser Erde freuen

Würde die Schweiz durch die Annahme der Initiative festlegen, dass Landesrecht über Völkerrecht steht, würde sie höchst unglaubwürdig. Sie könnte in Fällen, in denen Völkerrecht mit Landesrecht kollidiert, zunehmend internationale Verträge nicht mehr einhalten. Die Schweiz würde beispielsweise in ihrer internationalen Zusammenarbeit jeglichen Kredit verspielen. Sie könnte nicht bei anderen auf die Einhaltung der Menschenrechte bestehen. Die Caritas befürchtet: «Die Rede darüber, dass das nationale Recht Vorrang vor dem Völkerrecht habe, so wie die SVP-Initiative es verlangt, freut jeden Diktator dieser Erde. Immer dann, wenn er für getanes Unrecht und für Gräueltaten zur Rechenschaft gezogen wird, kann er jedem Gericht entgegenhalten: Nationales Recht geht vor Völkerrecht. Und er könnte sich dabei auf die Schweiz beziehen …»

Aus der Perspektive der Caritas darf die Schweiz nicht dazu beitragen, dass das durch harte Arbeit und umfassende diplomatische Anstrengungen aufgebaute Völkerrecht in seiner umfassenden und weltweiten Wirkung Schaden nimmt. Dies wäre verheerend.[content_block id=29782 slug=ena-banner]

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Über Leonard Wüst

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