Einführung Lehrplan 21: Verordnungsänderungen

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

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Im Zusammenhang mit der Einführung des Lehrplans 21 hat der Regierungsrat die Änderung von zwei Verordnungen der Volksschulen beschlossen – der Verordnung über die Beurteilung der Lernenden (SRL 405a) und der Verordnung über die Übertrittsverfahren (SRL 405b). Die Änderungen betreffen im Wesentlichen folgende Bereiche: Beurteilungsgespräche, Zeugnisdokument, Entscheidungsbefugnis bei Schullaufbahnentscheiden, Beurteilungsinstrumente und Übertrittsverfahren.

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