Bern (ots) – Astronomisch betrachtet löste am 22. September 2016 der Herbst den Sommer ab. Die Grillsaison neigt sich somit dem Ende zu. Für viele stellt sich nun die Frage, wo sie den Gasgrill während der Wintermonate verstauen. Die BfB Beratungsstelle für Brandverhütung warnt davor, die Geräte im Hausinnern oder in der Garage aufzubewahren.
Vor Kälte und Nässe geschützt wird der Gasgrill vielerorts in Kellern oder in Garagen abgestellt. Dies bringt jedoch ein hohes Risiko mit sich. Denn: Entweicht aus dem vermeintlich dichten Behälter dennoch Gas, kann bereits das Betätigen des Lichtschalters zu einer Explosion führen.
Die BfB Beratungsstelle für Brandverhütung empfiehlt deshalb, Gasflasche und Grillgerät getrennt voneinander aufzubewahren. Sorgfältig zu prüfen ist ausserdem, ob der Flaschenhahn gut verschlossen und dicht ist. Zudem muss die Gasflasche zwingend draussen, beispielsweise im Garten oder auf dem Balkon, gelagert werden. Es ist auf einen trockenen, festen und ebenen Untergrund zu achten. Die Flaschen dürfen nicht zusammen mit leicht brennbaren Stoffen gelagert werden. Das für den Grill verwendete Gas ist schwerer als die Luft. Deshalb müssen die Behälter immer so platziert werden, dass eventuell austretendes Gas nicht in Vertiefungen gelangen kann.
Darüber hinaus sind auf jeder Gasflasche Sicherheitshinweise angebracht, die zu beachten sind. Defekte Geräte dürfen nur von ausgewiesenen Fachleuten repariert werden.
Sicherheitstipps der BfB im Überblick
- Grillgerät ohne Flasche im Haus, im Keller oder in der Garage abstellen - Gasflaschen nur im Freien unter einem Dach oder einer Abdeckung lagern - Gasflaschen vor Beschädigungen schützen - Gasflaschen nicht in der Nähe von Bodenvertiefungen deponieren - Sicherheitshinweise beachten [content_block id=29782 slug=ena-banner]