Die zuständige Staatsanwaltschaft hat gegen die zwei Bauherren des Neubaus Buchenhof einen Strafbefehl erlassen. Ihnen wird eine Busse auferlegt.
Die Stadt Sursee – vertreten durch den Stadtrat – hatte gegen die Bauherren im Dezember 2015 Strafanzeige eingereicht. Sie machte geltend, dass die Bauherren im Buchenhof den bewilligten Anteil für eine Wohnnutzung überschritten und damit gegen die geltenden Bauvorschriften verstossen hatten.
Mit diesem Strafbefehl teilt die Staatsanwaltschaft somit die Auffassung der Stadt Sursee, dass eine Übertretung vorlag. Offen ist in der gleichen Angelegenheit noch ein verwaltungsgerichtliches Verfahren beim Kantonsgericht: Hier geht es um die Frage, ob bzw. bis wann die Mieter der beiden noch genutzten Wohnungen den Neubau Buchenhof verlassen müssen.
Godi Marbach
Stadtschreiber www.sursee.ch[content_block id=29782 slug=ena-banner]