Die Kantonsbeiträge an die Volksschule sollen neu berechnet werden. Der Systemwechsel sieht vor, dass künftig nur Kosten berücksichtigt werden, die der Kanton direkt beeinflussen kann. Damit wird die Forderung des Kantonsrates umgesetzt, dem starken Kostenwachstum der Kantonsbeiträge an die Volksschulen entgegenzuwirken. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Teilrevision des Volksschulbildungsgesetzes für die Vernehmlassung freigegeben.
Der Kanton beteiligt sich an den Kosten der kommunalen Volksschulen in Form eines Pro-Kopf-Beitrags für jede Schülerin und jeden Schüler. Die Höhe dieses Beitrages basiert auf den sogenannten «Normkosten», welche aufgrund der durchschnittlichen Betriebskosten aller Luzerner Schulen berechnet werden. Die Abrechnung nach Normkosten ist seit der Finanzreform 08 in Kraft. Aktuell übernimmt der Kanton gemäss geltendem Kostenteiler Volksschulbildung 25 Prozent dieser Normkosten.
In den letzten Jahren sind die Beiträge des Kantons an die Volksschulen um bis zu 4 Prozent gestiegen. Der Anstieg der Normkosten wurde einerseits durch kantonale Vorgaben wie die Besoldungsentwicklung der Lehrpersonen oder die Veränderung von Rahmenbedingungen (Unterrichtsverpflichtung, Einführung der integrativen Förderung u.a.) verursacht. Andererseits haben auch die von den Gemeinden gesteuerten Faktoren wie die Klassenbildung oder die Investitionen in die Schulinfrastruktur Einfluss auf die Kostenentwicklung.
Wechsel von Norm- auf Standardkostensystem
Um das Wachstum besser steuern zu können, soll mit einer Teilrevision des Volksschulbildungsgesetzes ein Systemwechsel vorgenommen werden. Dabei würden zukünftig diejenigen Kosten berücksichtigt, welche der Kanton direkt beeinflussen kann. Dazu gehören die ordentliche Besoldungsentwicklung der Lehrpersonen, Anpassungen für kantonale Vorgaben bei den Rahmenbedingungen oder die Einführung von neuen Lehrmitteln. Mit diesem Systemwechsel von «Normkosten» auf «Standardkosten» setzt der Regierungsrat die Forderung des Kantonsrates nach besserer Kostenkontrolle um.
Weitere Anpassungen
Zudem werden in der Teilrevision zwei weitere Änderungen vorgeschlagen:
• | Praktische Ausbildung von Studierenden der Pädagogischen Hochschule Luzern: Die Volksschulen sollen die angehenden Lehrerinnen und Lehrer unterstützen, indem sie genügend Ausbildungsplätze anbieten. Damit dies gewährleistet werden kann, soll die Mithilfe der Schulleitungen im Gesetz verankert werden. |
• | Leistungsauftrag: Dieser soll begrifflich angepasst werden. |
Die Änderungen sollen auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten. Der Regierungsrat hat in diesen Tagen die entsprechende Teilrevision des Volksschulbildungsgesetzes zur Vernehmlassung freigegeben. Diese dauert bis Mitte Januar 2017. Die Behandlung der Botschaft im Kantonsrat ist bis Herbst 2017 geplant.
Anhang
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