Kommission für massvolle Ausweitung der Einzelrichterzuständigkeit

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 Wappen des Kantons und der Stadt Luzern

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Nach dem Willen der Kommission Justiz und Sicherheit des Kantonsrates (JSK) soll bei den erstinstanzlichen Gerichten die Entscheidungskompetenz der Einzelrichter auf Verfahren mit einem Strafmass von bis zu einem Jahr ausgedehnt werden. Die JSK folgt damit dem Wunsch des Kantonsgerichts. Der Regierungsrat hatte eine Kompetenz von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe favorisiert.

Nach dem Luzerner Justizgesetz urteilen und entscheiden derzeit die zuständigen Abteilungen der erstinstanzlichen Gerichte in Strafsachen im Kanton Luzern in der Regel in Dreierbesetzung. Verschiedene Vorhaben auf Bundesebene haben eine Verlagerung von Strafbefehlsverfahren bei der Staatsanwaltschaft zu Strafverfahren bei den erstinstanzlichen Gerichten zur Folge (Strafverschärfungen im Projekt «Via Sicura», Umsetzung der Ausschaffungsinitiative, Umsetzung von Artikel 123c der Schweizerischen Bundesverfassung, Entwurf des Bundesgesetzes über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen). Um dem künftigen Mehraufwand der Gerichte zu begegnen, schlägt der Regierungsrat mit der Botschaft B54 eine Teilrevision des Justizgesetztes vor. Ziel der Änderung ist eine Ausweitung der Entscheidungskompetenz des Einzelrichters oder der Einzelrichterin in Strafsachen bei den erstinstanzlichen Gerichten.

JSK folgt dem Wunsch der Gerichte
Der Regierungsrat favorisiert eine Ausweitung der Kompetenzen auf jene Verfahren, in denen die Staatsanwaltschaft ein Strafmass bis maximal zwei Jahre beantragt. Das Kantonsgericht erachtet hingegen lediglich eine Ausweitung auf Verfahren, in denen der Antrag der Staatsanwaltschaft auf ein Strafmass bis maximal einem Jahr lautet, als akzeptabel.

Eine Minderheit der JSK unterstützte die von Bundesrechts wegen zulässige Maximalvariante der Kompetenzausweitung auf zwei Jahre. Eine weitere Minderheit der Kommission wollte hingegen ganz auf eine Ausweitung der Einzelrichterkompetenzen verzichten: Eine Dreierbesetzung sei bei tiefen Eingriffen in die Grundrechte, wie es eine Freiheitsstrafe darstelle, angesichts des grossen Ermessens beim Strafmass und der möglichen weltanschaulichen Färbung einer Einzelrichterentscheidung vorzuziehen. Eine Mehrheit der Kommission teilte zwar diese Bedenken, wollte aber den angestrebten Effizienzgewinn nicht behindern und entschied sich daher dafür, dem Kantonsrat die vom Kantonsgericht vorgeschlagene Variante mit der Ausweitung der Einzelrichterkompetenz bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe zu beantragen.

Die JSK hat die Änderung des Justizgesetzes unter dem Vorsitz von Charly Freitag (FDP, Gunzwil) vorberaten. Der Kantonsrat wird diese Vorlage voraussichtlich an der Session vom 7./8. November 2016 behandeln.[content_block id=29782 slug=ena-banner]