Bern (ots) – Parteien: X. c. «Blick am Abend» Thema: Schutz der Privatsphäre / Respektieren der Menschenwürde
Beschwerde abgewiesen
Zusammenfassung
Opferbild war rechtens
«Blick am Abend» hat mit dem Foto einer bei den Brüsseler Terroranschlägen verletzten Frau deren Privatsphäre und Menschenwürde nicht verletzt. Dies entschied der Schweizer Presserat. Er weist eine entsprechende Beschwerde ab.
Am 22. März 2016 veröffentlichte «Blick am Abend» unter dem Titel «Bomben im Herzen der EU» mehrere Bilder über die Terroranschläge vom Morgen in Brüssel, Darunter war das Bild einer sitzenden Frau in gelber Jacke, leicht verletzt, gut identifizierbar und mit halb entkleidetem Oberkörper. Eine zufällig am Flughafen Zaventem anwesende georgische Fotografin hatte die Frau fotografiert, «Blick am Abend» das Bild von der Nachrichtenagentur Associated Press übernommen.
Der Presserat betont, wie wichtig es ist, dass Journalisten über Terrorakte rapportieren und auch dokumentierende Bilder veröffentlichen können. Für den Presserat geht es um den Kern der Reportagefotografie. Die Fotografin zeigt der Öffentlichkeit die menschliche Tragödie hinter dem Terrorakt. Auch wenn die abgebildete Frau klar identifizierbar ist – wie auch die zweite Frau auf dem Bild -, so sieht der Presserat ihre Privatsphäre nicht als verletzt an. Denn hier ist das öffentliche Interesse an einer Publikation klar der Privatsphäre der Abgebildeten überzuordnen. Die Frau ist auch nicht in einer entwürdigenden Situation abgebildet, ihre Menschenwürde war gewahrt.[content_block id=29782 slug=ena-banner]