Im Kanton Luzern gibt es immer mehr Rot- und Schwarzwild, zudem breiten sich verschiedene geschützte Arten aus. Die Rahmenbedingungen für die Jagd und den Wildschutz haben sich entsprechend verändert. Das bestehende Jagdgesetz hinkt diesen Veränderungen jedoch hinterher. Die Regierung legt deshalb eine Totalrevision des kantonalen Jagdgesetzes vor, die unter anderem ein koordiniertes Vorgehen und einen neuen Verteilschlüssel bei den Pachterträgen vorsieht. Die Vorlage geht bis Ende Februar 2017 in die Vernehmlassung.
Die Verbreitung von Rot- und Schwarzwild (Hirsche und Wildschweine) und die Zunahme geschützter Arten – etwa Luchse oder Biber – haben die Rahmenbedingungen für die Jagd im Kanton Luzern verändert. Mit den neuen Voraussetzungen kann das mittlerweile 25-jährige Jagdgesetz des Kantons Luzern nicht mehr Schritt halten. Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement hat das bestehende Gesetz daher einer Totalrevision unterzogen. Der Regierungsrat schickt diese nun bis Ende Februar 2017 in die Vernehmlassung.
Rot-, Gams- und Schwarzwild mit grösseren Aktionsradien
Neben der weiteren Hege und Pflege des Wildes hat das revidierte Jagdgesetz zum Ziel, die Wildtiere artspezifisch zu bejagen – entweder revierweise oder revierübergreifend. Während Rehwild kleinräumige Aktionsradien hat, sind Rot-, Gams- und Schwarzwild raumgreifende, über die Revier- und Kantonsgrenzen hinausagierende Wildpopulationen. Die Jagd auf Rehwild kann gut innerhalb eines Reviers organisiert werden. Hirsche, Gämsen und Wildschweine müssen dagegen koordiniert gezählt und bejagt werden. Das bestehende Gesetz ist jedoch ausschliesslich auf die Rehwild-Jagd ausgerichtet. Mit Blick auf die Wildtier-Entwicklung im Kanton Luzern gilt es daher, die gesetzlichen Grundlagen entsprechend anzupassen.
Koordiniertes Vorgehen und neuer Verteilschlüssel bei Pachterträgen
Künftig müssen sich die Reviere, bei Wildtieren mit grossen Aktionsräumen, untereinander abstimmen. Das revierübergreifende Vorgehen reicht dabei von der Bestandserhebung bis zum Abschuss. Die Koordination unter den Revieren soll lokale Wald-Wild-Probleme wirksam bekämpfen und die natürliche Waldverjüngung fördern. Die gesetzlichen Neuerungen sollen zudem die Wiederbesiedelung durch Wildschweine kontrollieren helfen.
Das koordinierte Vorgehen und auch der Umgang mit zahlreichen geschützten Arten bedeuten für den Kanton mehr Sach- und Personalaufwand. Der Gesetzesentwurf regelt deshalb die Aufteilung der Mittel aus den Jagdpachterträgen und den Jagdpassgebühren neu. Künftig sollen zwei Drittel der Pachterträge an den Kanton und ein Drittel an die Gemeinden gehen. Das entspricht einer Umkehr des bisherigen Verteilschlüssels. Die Mindereinnahmen für die betroffenen Gemeinden betragen insgesamt rund 250’000 Franken. Dennoch bleiben die Gemeinden für die Verpachtung der Jagdreviere zuständig. Mit dem revidierten Gesetz werden die Jagdreviere jedoch nur noch zum Schatzungswert vergeben und müssen nicht mehr versteigert werden. Das schafft sowohl für die Gemeinden als auch die Pächterinnen und Pächter faire Rahmenbedingungen. Die Jagdpassgebühren sollen zudem vollumfänglich in die kantonale Jagdkasse fliessen. Die neuen Ertragsflüsse und die künftigen Verantwortlichkeiten und Aufgaben sollen im Rahmen der Vernehmlassung bewusst diskutiert werden.
Anhang
Vernehmlassungsunterlagen
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
- Perspektiven für die Regionen[content_block id=29782 slug=ena-banner]