In den vergangenen Tagen wurde das Vogelgrippe-Virus in toten Wasservögeln am Bodensee und am Genfersee festgestellt. Um den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern, weitet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) das Kontrollgebiet ab morgen auf die ganze Schweiz aus. Das Virus ist nach heutigen Erkenntnissen nicht auf Menschen übertragbar.
Vor rund zehn Tagen wurde das Vogelgrippe-Virus vom Subtyp H5N8 in toten Wasservögeln am Bodensee festgestellt. Am Wochenende kamen zwei weitere Fälle am Genfersee hinzu. Um die Ansteckung von Hausgeflügel zu verhindern, hat das BLV die gesamte Schweiz per 16. November 2016 als Kontrollgebiet festgelegt. Deshalb gelten auch im Kanton Luzern einschränkende Bestimmungen für den Auslauf von Geflügel sowie von Schwimm- und Laufvögeln:
• | Fütterung und Tränke müssen in einem gegen aussen geschlossenen Stall stattfinden, vorhandene Wasserbecken müssen abgeschirmt und Gänse, Enten und Laufvögel vom übrigen Hausgeflügel getrennt gehalten werden. Falls sich die Vorgaben nicht einhalten lassen, müssen die Tiere unter Dach in geschlossenen Einrichtungen gehalten werden. |
• | Bei Geflügelhaltungen mit mehr als 100 Hühnervögeln sind die Halterinnen und Halter zudem verpflichtet, Aufzeichnungen zu auffälligen Tieren und besonderen Krankheitssymptomen zu machen und gegebenenfalls den Veterinärdienst zu informieren. |
• | Kleinere Geflügelhaltungen melden Auffälligkeiten direkt dem Veterinärdienst. |
Die aufgeführten Massnahmen sind in einer Verordnung des BLV festgehalten. Die Lage wird laufend beurteilt und die Massnahmen würden, abhängig von allfälligen Befunden, weiter verstärkt. Die Geflügelhalterinnen und -halter werden aufgefordert, die Massnahmen des BLV umzusetzen. Das Virus vom Subtyp H5N8 ist nach heutigen Erkenntnissen nicht auf Menschen übertragbar. Personen, die auf tote Wildvögel stossen, sind aber gebeten, diese nicht zu berühren und sich an die Polizei, die Wildhut oder die Jagd-/Fischereiaufsicht zu wenden.
Registrierung
Alle registrierten Geflügelhalter werden mittels Allgemeinverfügung über die Massnahmen in Kenntnis gesetzt. Geflügelhalter, welche beim Amt für Landwirtschaft bis jetzt nicht registriert sind (inkl. Hobbyhalter), werden aufgefordert, dies umgehend nachzuholen. Ein Formular steht auf der Webseite des Luzerner Veterinärdienstes zur Verfügung. Dort sind auch weitere Informationen zur Vogelgrippe zu finden, ebenso auf der Webseite des BLV.
Länderübergreifende Koordination
Bei den im Bodensee verendeten Wildvögeln handelte es sich in erster Linie um Reiherenten. Zudem musste in Vorarlberg das Virus in einem Nutzgeflügelbetrieb festgestellt werden. Da die toten Tiere sowohl auf Schweizer wie auch auf deutschem und österreichischem Gebiet gefunden wurden, stehen die zuständigen Behörden der drei Länder in engem Kontakt. Vorgängig zu den Fällen in der Schweiz wurden ebenfalls Fälle von betroffenen Wildvögeln in Schleswig-Holstein festgestellt. Auch aus den Niederlanden, Polen, Kroatien und Ungarn werden laufend Vogelgrippe-Fälle gemeldet.
Weitere Informationen
– Webseite Veterinärdienst Kanton Luzern
– Webseite BLV[content_block id=29782 slug=ena-banner]