ÖREB-Kataster: Kantonaler Umsetzungsplan und Programmvereinbarung

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Luzerner Staatskanzlei

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Die Regierung hat den Umsetzungsplan für den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) verabschiedet. Die Planung gilt für die Jahre 2016 bis 2019. Zugleich hat der Kanton Luzern mit dem Bund eine entsprechende Programmvereinbarung für die gleiche Periode abgeschlossen. Damit einher geht ein Bundeskredit von rund 625’000 Franken.

Gemäss eidgenössischem Geoinformationsgesetz müssen alle Kantone bis Ende 2019 eigene ÖREB-Kataster aufbauen und ab 2020 in Betrieb nehmen. Der Kanton Luzern hatte entschieden, vor dem ÖREB-Kataster einen Raumkataster einzuführen. Mit dem Kataster konnten nicht nur wichtige Erfahrungen gesammelt werden, der Raumkataster enthält auch eigentumsrelevante öffentliche Informationen, die über die vom Bund geforderten ÖREB-Inhalte hinausgehen. Der Raumkataster wird nun in den geplanten ÖREB-Kataster überführt.[content_block id=29782 slug=ena-banner]