Die Planungs- und Finanzkommission (PFK) des Kantonsrates genehmigt den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2017–2020, welcher Massnahmen aus dem Konsolidierungsprogramm 2017 (KP17) und eine Steuerfusserhöhung enthält, mit diversen Bemerkungen. Die Kommission wird dem Parlament zudem beantragen, die Steuerfusserhöhung dem obligatorischen Referendum zu unterstellen.
Die PFK hat unter dem Vorsitz von Marcel Omlin (SVP, Rothenburg) den AFP 2017–2020 mit dem Voranschlag 2017 vorberaten (Botschaft B 63). Mit dem KP17 wurde ein Massnahmenpaket im Umfang von über 360 Millionen Franken zur Sanierung des Finanzhaushaltes bis 2019 erarbeitet, welches vollumfänglich in den AFP 2017–2020 eingerechnet ist. Ebenfalls in den AFP eingeflossen ist eine Erhöhung des Steuerfusses: Der Kanton Luzern hat an Ressourcenkraft gewonnen, wodurch sich die Einnahmen aus dem nationalen Finanzausgleich verringern. Diese Finanzierungslücke kann nicht mehr nur mit Einsparungen aufgefangen werden. Der Regierungsrat beantragt daher, den Steuerfuss ab 2017 von 1,6 auf 1,7 Einheiten zu erhöhen. In den Jahren 2019 und 2020 sollte dann der Steuerfuss wieder auf 1,65 Einheiten gesenkt werden können.
PFK beantragt Genehmigung mit Bemerkungen
Die PFK beantragt diverse Bemerkungen zum AFP. Hervorzuheben sind folgende Prüfungsaufträge an den Regierungsrat:
• | extern eingekaufte Dienstleistungen und Honorare an Dritte generell um 25 Prozent kürzen |
• | bei der Volksschule den Schulpool um ¼ Lektion senken |
• | in allen Schulstufen die Schülerzahlen pro Klasse auf Basis eines Benchmarks anpassen |
Zudem beantragt die PFK die Prüfung von Massnahmen zur Verbesserung der Finanzlage der Luzerner Pensionskasse (LUPK) wie die Erhöhung des Sparziels auf 65 Jahre, eine Kürzung der Übergangsrenten sowie eine generelle Einführung des vollen Koordinationsabzugs. Die PFK beantragt dem Kantonsrat Genehmigung des AFP mit den beschlossenen Bemerkungen.
Vorgaben für das Jahr 2017 eingehalten
Für den Voranschlag 2017 beantragt die PFK die Übernahme von diversen aus der Beratung von KP17 hervorgegangene Beschlüsse, von denen insbesondere der Verzicht auf die teilweise geänderte Kostentragung bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV durch die Gemeinden hervorzuheben ist. Dieser Beschluss belastet die Erfolgsrechnung zusätzlich um 25’479’000 Franken. Damit präsentiert sich der Voranschlag 2017 nach der Vorberatung durch die PFK wie folgt:
Die Erfolgsrechnung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von 49,9 Millionen Franken ab. Bei Nettoinvestitionen von 134,9 Millionen Franken resultiert in der Geldflussrechnung ein Mittelabfluss von 47,3 Millionen Franken. Das Geldfluss-Investitions-
Obligatorisches Referendum bei der Steuerfusserhöhung?
Die geplante Steuerfusserhöhung von 1,6 auf 1,7 Einheiten untersteht von Gesetzes wegen dem fakultativen Referendum. Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Kantonsrates hat der PFK beantragt, diese Steuerfusserhöhung dem obligatorischen Referendum zu unterstellen, um einen drohenden budgetlosen Zustand so kurz wie möglich zu halten. Angesichts der am 27. November 2016 vom Volk abgelehnten Initiative «Steuererhöhungen vors Volk» wollte sich eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder nochmals in den Fraktionen zur Thematik eines obligatorischen Referendums absprechen und enthielt sich der Stimme. Die stimmende Minderheit beschloss Übernahme des Antrags der WAK, so dass die PFK nun dem Kantonsrat die Unterstellung der Steuerfusserhöhung unter das obligatorische Referendum beantragt. Der Steuerfusserhöhung selber stimmte die PFK mehrheitlich zu.
Der Kantonsrat wird diese Vorlage an der Dezember-Session beraten.[content_block id=29782 slug=ena-banner]