Sportpolitisches Konzept geht in Vernehmlassung

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Luzerner Staatskanzlei

Das neue sportpolitische Konzept 2017 geht in die Vernehmlassung. Als Grundlage für die Sportförderung des Kantons definiert es Ziele in den fünf Bereichen «Sport im Kinder- und Jugendalter», «Breitensport», «Leistungssport», «Sportentwicklung», «Sicherheit, Integration und Prävention». Dabei knüpft es auch an die «Gesamtschau Sportförderung» des Bundes an. Das Konzept wird bei der Bearbeitung der Gesuche um Beiträge aus dem Sportfonds berücksichtigt, damit die vorhandenen Mittel weiterhin möglichst wirkungsvoll und nach einheitlichen klaren Kriterien eingesetzt werden können. Ziel ist es, dass die Luzerner Regierung das sportpolitische Konzept im Frühling 2017 verabschieden kann.

Gemäss dem kantonalen Sportförderungsgesetz hat der Regierungsrat ein sportpolitisches Konzept mit aktuellen Zielen und wichtigen Massnahmen der Sportförderung zu erlassen. Es ist alle vier bis sechs Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

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