Konsolidierungsprogramm 2017 (KP17)
Der Kantonsrat hat heute die 2. Beratung der Gesetzesänderungen zum KP17 beendet. Dabei hat er beschlossen, auf die Zusammenlegung der vier Konkursämter zu verzichten. Alle übrigen Beschlüsse aus der 1. Lesung wurden bestätigt.
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Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2017–2020
Bei der Beratung des AFP wurden die ersten 29 von insgesamt 54 Prüfungsaufträgen behandelt und dabei folgende Bemerkungen überweisen:
• | Als Massnahmen zur Verbesserung der Finanzlage der LUPK sind die Erhöhung des Sparziels auf 65 Jahre, eine Kürzung der Übergangsrenten sowie eine generelle Einführung des vollen Koordinationsabzugs zu prüfen. |
• | Im Bereich Informatik und Material ist zu prüfen, ob die Kostenentwicklung um 1 Mio. Franken pro Jahr reduziert werden kann. |
• | Die Schülerzahlen pro Klasse sind auf Basis eines Benchmarks in allen Schulstufen zu prüfen. |
• | Auf weitere Erhöhungen bei der Studien- und Schulgebühren in den Jahren 2018-2020 wird verzichtet. |
• | Auf weitere Massnahmen zur Reduktion von Stipendien wird in den Jahren 2018-2020 verzichtet. |
Zum aktuellen Stand der AFP-Beratung
Dokumente zum 1. Sessionstag
– Sessionsübersicht mit Kurzprotokoll (Stand 12. Dezember 2016)
– Liste der eröffneten parlamentarischen Vorstösse
Die Session wird am 13. Dezember 2016 um 9 Uhr fortgesetzt. Dann wird der Kantonsrat über die übrigen Bemerkungen zum AFP und die Anträge zum Voranschlag 2017 (insgesamt 48) beschliessen und den Steuerfuss für 2017 festlegen. Das Online-Dossier zum KP17 wird nach Vorliegen aller Beschlüsse umfänglich aktualisiert.
Die Abstimmungsresultate werden während der Session laufend publiziert. Über die Beschlüsse zu ausgewählten Geschäften bleiben Sie auch mit dem kantonalen Twitter-Kanal aktuell informiert.[content_block id=29782 slug=ena-banner]