Erhöhung Steuerfuss: Hinweis zur Referendumsfrist

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Luzerner Staatskanzlei

In der Dezembersession hat der Kantonsrat mit dem Voranschlag 2017 auch den Staatssteuerfuss von 1,7 Einheiten beschlossen. Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum und wird im Kantonsblatt vom 17. Dezember 2016 ordnungsgemäss veröffentlicht.

Die Publikation von Referendumsvorlagen wird normalerweise mit einem Hinweis auf das Ablaufdatum der Referendumsfrist und auf die nötige Anzahl der Unterschriften von Stimmberechtigten respektive der Begehren von Gemeinden versehen. Im vorliegenden Fall unterblieb dieser Hinweis versehentlich. Er wird der Vollständigkeit halber hier nachgeholt:

Die Referendumsfrist von 60 Tagen ab Publikation läuft am 15. Februar 2017 ab. Für ein Referendum gegen die Erhöhung des Steuerfusses auf 1,7 Einheiten ist die Unterschrift von 3000 Stimmberechtigten oder das Begehren von 21 Gemeinden nötig.[content_block id=29782 slug=ena-banner]