Der ausserordentliche Staatsanwalt hat gegen den Kommandanten der Luzerner Polizei und den Chef der Kriminalpolizei Anklage vor Gericht erhoben. Dies im Zusammenhang mit einer polizeilichen Intervention in Malters, in deren Verlauf eine Frau Suizid beging.
Im Zusammenhang mit der polizeilichen Intervention von Malters und dem Strafverfahren gegen den Kommandanten der Luzerner Polizei, Adi Achermann, sowie gegen den Chef der Kriminalpolizei, Daniel Bussmann, hat der ausserordentliche Staatsanwalt Anklage vor dem Bezirksgericht Kriens erhoben.
Die vorsorglichen Massnahmen bleiben bestehen. Damit hat das Departement Vorkehrungen getroffen, die das Funktionieren des Korps bei heiklen Einsätzen regeln. Das bedeutet, dass die beiden Kaderleute ihre Führungsfunktionen gegenüber dem Korps und gegenüber der Kriminalpolizei unverändert wahrnehmen können.
Bis zum Abschluss des Verfahrens mit einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Anhang
– Videobotschaft von Regierungsrat Paul Winiker
– Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung[content_block id=29782 slug=ena-banner]