Das Organisationsgesetz soll hinsichtlich der Offenlegung der Entschädigungen für die obersten strategischen und operativen Leitungsorgane von kantonalen Anstalten ergänzt werden. Der Anstoss zu dieser Ergänzung geht auf das Postulat P 20 von Giorgio Pardini (SP, Luzern) zurück. Der Regierungsrat hat das Finanzdepartement ermächtigt, die Änderungen im Organisationsgesetz in die Vernehmlassung zu geben. Diese dauert bis zum 31. März 2017.