Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat für die parlamentarische Initiative de Buman einen Vorentwurf erarbeitet. Die Kommissionsmehrheit möchte den Sondersatz für Beherbergungsleistungen dauerhaft im Mehrwertsteuergesetz verankern. Eine Kommissionsminderheit möchte den Sondersatz – wie bisher – nur befristet weiterführen.
In seinem Vollmachtschreiben an die Eidgenössische Steuerverwaltung schliesst sich der Luzerner Regierungsrat der Kommissionsmehrheit an. Eine unbefristete und dauerhafte Verankerung des Sondersatzes ist nicht nur für die Schweiz, sondern insbesondere auch für die Tourismusbranche und den Beherberungssektor im Kanton Luzern von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung. Die definitive Verankerung des Sondersatzes im Gesetz gibt der Beherbergungsbranche die nötige Planungssicherheit, Verlässlichkeit und Kontinuität.
Zur Stellungnahme des Regierungsrates[content_block id=29782 slug=ena-banner]