In den nächsten Tagen werden den Luzernerinnen und Luzernern die Steuerunterlagen für das Steuerjahr 2016 zugestellt. Wichtigste Neuerung: die Steuererklärungen können erstmals mit eFiling online eingereicht werden. Zudem wurde die Steuersoftware optimiert. Sie steht ab sofort zum Download bereit.
Zwischen dem 6. und 17. Februar 2016 werden im Kanton Luzern die Unterlagen für die Steuererklärung 2016 verschickt. Vier von fünf Steuerpflichtigen füllen die Steuererklärung inzwischen elektronisch aus. Die Steuersoftware der Dienststelle Steuern wurde erweitert und ist jetzt noch bedienerfreundlicher. Sie steht ab sofort zum Download bereit: www.steuern.lu.ch/
Neu eFiling – Steuererklärung elektronisch einreichen
Wer die Steuererklärung mit der Steuersoftware der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern elektronisch ausfüllt, kann diese neu entweder online absenden oder wie bisher auszudrucken und per Post einreichen. Ein Animationsfilm und ein Flyer erklären, wie die Steuererklärung elektronisch eingereicht werden kann. Dieses Upload-Verfahren nennt sich eFiling.
Mit dem eFiling kann die Steuererklärung inklusive der notwendigen Beilagen (Belege wie Lohnausweise, Bescheinigungen Säule 3a, Depotauszüge etc.) direkt über das Internet sicher und verschlüsselt übermittelt werden. Dazu identifizieren sich die Steuerpflichtigen mit dem auf ihren persönlichen Steuerunterlagen aufgedruckten Zugangscode. Vorteile für die Kundschaft: Kein Drucken, keine Unterschriften, kein Gang zum Briefkasten. Und auch die Steuerbehörde profitiert: keine Medienbrüche, keine Porto- und Scanningkosten.
Mit dem komplett papierlosen Steuererklärungsverfahren eFiling setzt die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern einen innovativen Meilenstein und trägt damit dazu bei, dass die Papierberge schwinden. eFiling ist einfach, schnell, sicher und leistet einen Beitrag für eine schlanke Steuerbehörde.
Die Steuererklärung wie bisher einreichen
Die elektronisch ausgefüllte Steuererklärung kann jedoch auch weiterhin ausgedruckt und in Papierform an das Scan-Center gesandt werden – ebenso wie handschriftlich ausgefüllte Steuererklärungen. Der Film «Steuer+Erklärung – Ein Blick hinter die Kulissen» zeigt den Weg vom Ausfüllen der Steuererklärung bis zur fixfertigen Steuerrechnung.
Den Steuerpflichtigen, welche die Steuererklärung in der Vergangenheit bereits elektronisch ausgefüllt haben, werden keine Papierformulare zum Ausfüllen mehr zugestellt. Sie können die Steuererklärung wie bisher aus der Steuersoftware ausdrucken oder neu das eFiling-Verfahren nutzen.
Wegleitung wird künftig nicht mehr verschickt
Dieses Jahr wird zum letzten Mal an jene Steuerpflichtigen, die bisher die Steuererklärung von Hand ausgefüllt haben, eine vollständige Wegleitung als Beilage zur Steuererklärung verschickt. Ab nächstem Jahr wird darauf verzichtet. Wer auf die Anleitung angewiesen ist, sollte die Wegleitung 2016 deshalb für kommende Steuerjahre aufbewahren. Bei Bedarf kann diese jedoch auch künftig bestellt oder online heruntergeladen werden.
QR-Code zur Fristerstreckung |
Fristverlängerungen am Online-Schalter
Die Frist zum Einreichen der Steuererklärung ist auf den persönlich zugestellten Steuerunterlagen aufgedruckt. Wenn nötig können die Steuerpflichtigen im Online-Schalter auf der Website der Dienststelle Steuern die Frist kostenlos verlängern. Mit dem QR-Code ist auch ein Direktzugriff via Smartphone oder Tablet auf die Website zur Fristerstreckung möglich.
Anhang
– Informationen zur Steuererklärung 2016
– Flyer eFiling[content_block id=29782 slug=ena-banner]