Die Krebsliga Schweiz freut sich, dass der Bund zwei lang geforderte Anliegen der Krebsliga, die für eine verbesserte Versorgung von Krebsbetroffenen wichtig sind, aufgenommen hat und finanziell unterstützt: Die Verbesserung der interprofessionellen Zusammenarbeit sowie die Unterstützung für pflegende Angehörige. Auch die Bemühungen zu einer klareren Regelung der Vergütung von Arzneimittel im Einzelfall sind begrüssenswert. Aus Sicht der Krebsliga entschärfen die angepassten Bestimmungen in der KVV die Problematik der uneinheitlichen Vergütung von Off-Label-Anwendungen aber nur teilweise.
Mit dem Förderprogramm Interprofessionalität im Gesundheitswesen 2017-2020 gibt der Bund die Möglichkeit, Wissensgrundlagen zu erarbeiten, aber auch Modelle guter Praxis zu analysieren und zu dokumentieren. Gerade die Versorgung von Krebspatienten im akuten wie auch im ambulanten Setting stützt sich auf interprofessionelle Zusammenarbeit. In der Onko-Rehabilitation und der Palliative Care ist Interprofessionalität unabdingbar. Nur durch das Zusammenwirken mehrerer Gesundheitsberufe kann Wirkung erzielt und auf die Bedürfnisse der Patienten eingegangen werden. Zudem sichert die Interprofessionalität in diesem Feld auch den effizienten Einsatz von Fachkräften.
Das zweite Förderprogramm Unterstützungs- und Entlastungsangebote für pflegende Angehörige 2017-2020 bietet die Chance, diese bisher vernachlässigten Leistungen in der Versorgung anzuerkennen, zu erleichtern und Rahmenbedingungen für betreuende und pflegende Angehörige zu verbessern. In diesem Licht ist auch der Entscheid des Bundesrates an seiner Sitzung vom 1. Februar 2017 zu begrüssen, eine Vorlage ausarbeiten zu lassen, die eine finanzielle und zeitliche Entlastung der Angehörigen ermöglicht. Viele Krebsbetroffene werden zu Hause versorgt und wünschen sich dies auch. Damit nimmt eine seit Jahren gestellte Forderung endlich konkrete Formen an.
Die Anpassungen der Vergütungsregelung für Off-Label-Use gehen zu wenig weit
Die angepassten Bestimmungen bezüglich der Vergütung von Arzneimittel im Einzelfall in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) sollen eine einheitliche Beurteilung von Kostengutsprachegesuchen für Off-Label-Use sicherstellen, den Beurteilungsprozess beschleunigen sowie die Zusammenarbeit aller betroffenen Akteure verbessern. Die Krebsliga begrüsst grundsätzlich die Bestrebungen zur Entschärfung der Problematik von Off-Label-Medikamenten – die Anpassungen gehen aber zu wenig weit:
- Neu muss der Versicherer bei vollständig eingereichtem Kostengutsprachegesuch innert zwei Wochen über die Vergütung entscheiden. Zusätzlich braucht es aber Regeln für den unmittelbaren Beginn einer Therapie noch bevor die Kostengutsprache eingetroffen ist. Für bestimmte Indikationen sind zwei Wochen ohne notwendige Therapie ethisch nicht verantwortbar. Begrüssenswert ist zudem ein standardisiertes Formular, welches die Vertrauensärzte erarbeiten. Damit kann der Aufwand für Kostengutsprachegesuche gesenkt und klare Kriterien für die Vollständigkeit eines Gesuchs definiert werden. Um den therapeutischen Nutzen einer Off-Label-Behandlung im onkologischen und onko-hämatologischen Bereich kompetent zu beurteilen, fordert die Krebsliga weiterhin ein unabhängiges Expertengremium.
- Neu wird auch klarer geregelt, dass die Pharmaunternehmen bei der Preisfestsetzung mitwirken müssen. Eine bleibende Forderung der Krebsliga ist, dass sich Pharmaunternehmen in verpflichtender Weise an den Kosten von Arzneimitteln beteiligen, die Off-Label verwendet werden. In diesem Zusammenhang sind innovative Vergütungssysteme, wie beispielsweise ein „Pay for performance“-Modell, zu prüfen.
Seit Jahren kämpft die Krebsliga für einen gleichberechtigten Zugang zu (Krebs-) Medikamenten sowie Angemessenheit bei deren Preisgestaltung. Gemäss der von der Krebsliga Schweiz in Auftrag gegebenen Studie von INFRAS aus dem Jahr 2013 sind schätzungsweise rund ein Drittel aller Krebspatientenfälle von Off-label-Use betroffen. In der pädiatrischen Onkologie wird sogar fast ausschliesslich im Off-Label-Use behandelt. Die Krebsliga geht davon aus, dass die Zahl der Off-Label-Use-Fälle in Zukunft weiter steigen wird. Gründe dafür sind unter anderem die medizinische Entwicklung und der Trend zur personalisierten Medizin.
Box : Krebsbehandlungen im Off-Label
„Off-Label-Use“ heisst, dass ein Medikament eingesetzt wird, das für diese Behandlung (noch) nicht von der Arzneimittelbehörde Swissmedic zugelassen oder (noch) nicht auf der Spezialitätenliste des BAG aufgenommen ist. Gerade im Bereich der Onkologie sind Patientinnen und Patienten häufig mit Off-Label-Anwendungen konfrontiert. Flexible und schnelle Zulassungsverfahren sind unerlässlich, damit Krebsbetroffene Zugang zu teilweise überlebenswichtigen Medikamenten haben.
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