Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Eritrea fehlt jede Basis

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Caritas Schweiz

Eine Reihe Parlamentarier verlangt derzeit einen Strategiewechsel im Umgang mit Eritrea. Im Gegenzug für schweizerische Entwicklungshilfegelder erwarten sie den Abschluss eines Rückübernahmeabkommens für eritreische Flüchtlinge. Das ist aus Sicht der Caritas ein falscher Weg: Zum einen ist es widersinnig und nutzlos, wenn die Schweiz ihre Entwicklungszusammenarbeit für asylpolitische Interessen zu instrumentalisieren versucht. Zum andern hat sich die prekäre Menschenrechtslage in Eritrea nicht verbessert. Für eine partnerschaftliche staatliche Entwicklungszusammenarbeit fehlt jede Basis.

Das entwicklungspolitische Engagement der Schweiz zielt darauf ab, Armut zu bekämpfen, Perspektiven zu schaffen und eine nachhaltige Entwicklung vor Ort zu fördern. Durch die von verschiedenen Parlamentariern postulierte Idee einer Verknüpfung von Entwicklungszusammenarbeit mit asylpolitischen Forderungen wird diese Zielsetzung in Frage gestellt. Caritas Schweiz ist der klaren Meinung, dass eine solche Zweckentfremdung des entwicklungspolitischen Engagements der Schweiz verhindert werden muss. Dies gilt auch für Eritrea.

Nach wie vor ist es nicht möglich, Eritrea zu einem Schwerpunktland der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) zu bestimmen. Zum einen zeigt sich das eritreische Regime nicht bereit, eine tiefergehende Zusammenarbeit und einen menschenrechtlichen Dialog mit der Schweiz einzugehen. Zum anderen fehlen aufgrund der restriktiven und menschenrechtsfeindlichen Politik in Eritrea geeignete zivilgesellschaftliche Partner, mit denen die Schweiz Entwicklungsprogramme umsetzen könnte. Weil die Schweiz keine Direktzahlungen an Regierungen leistet, ist es falsch zu glauben, schweizerische Entwicklungshilfegelder könnten als Druckmittel zur Durchsetzung von asylpolitischen Forderungen eingesetzt werden.

Weder die Uno noch die Schweiz erzielten in den vergangenen Jahren greifbare Ergebnisse in der Zusammenarbeit mit dem eritreischen Regime. Die politische, wirtschaftliche und menschenrechtliche Situation in Eritrea bleibt äusserst angespannt. Die Voraussetzungen für den Abschluss eines Rückübernahmeabkommens mit Eritrea sind nicht gegeben. Solange in den eritreischen Gefängnissen keine Besuche möglich sind und die Folgen für rückkehrende Eritreer nicht nachgeprüft werden können, dürfen Asylsuchende aus Eritrea aus völkerrechtlichen Gründen nicht zurückgeschickt werden.

In vielerlei Hinsicht bleibt der Handlungsspielraum der Schweiz im Umgang mit dem eritreischen Regime leider beschränkt. Deshalb sollte sie ihre Aktivitäten weiterhin mit europäischen Ländern koordinieren und auf der multilateralen Ebene, etwa beim Uno-Menschenrechtsrat, aktiv werden – unter anderem mit dem Ziel, zivilgesellschaftliche Akteure zu schützen und zu stärken. Für eine vollumfängliche staatliche Entwicklungszusammenarbeit sind die Voraussetzungen jedoch nicht gegeben.[content_block id=29782 slug=ena-banner]

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Über Leonard Wüst

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