SPK für Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Luzerner Kantonsrates stimmt der Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes in erster Beratung grossmehrheitlich zu. Sie beurteilt die Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben als zweckmässig. Zudem spricht sie sich für die Präzisierung der Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereiche der Departements- und der Dienststellenleitungen aus.

Die eidgenössischen Räte haben am 20. Juni 2014 ein neues Bürgerrechtsgesetz beschlossen, das auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten wird. Um das kantonale Bürgerrechtsgesetz in Einklang mit dem revidierten Bundesgesetz zu bringen, legt der Regierungsrat dem Kantonsrat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor.

In der ersten Beratung beurteilen die Mitglieder der SPK die Verschärfungen, welche mit der Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes (B 68) vorgenommen werden sollen, mehrheitlich als zeitgemäss. Die Respektierung der Gemeindeautonomie im Bereich der fakultativen Bürgerrechtskommissionen wird ebenfalls positiv bewertet. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit setzt die notwendige Gesetzesrevision die neuen bundesrechtlichen Vorgaben sachgerecht um und lässt den Gemeinden weiterhin einen gewissen Freiraum bei der Organisation und der Berücksichtigung von ausserordentlichen Umständen. Zustimmend wurden auch die Regelungen für den Nachweis der sprachlichen Kenntnisse und die Gewichtung des Wissens um lokale Gegebenheiten aufgenommen.

Keine Mehrheiten fanden Anträge, welche den Zeitpunkt der Publikation von Einbürgerungsgesuchen anders regeln oder die minimale Aufenthaltsdauer in einer Gemeinde reduzieren wollten. Abgelehnt wurden zudem Anträge, wonach Gesuchsteller nicht mit den örtlichen Verhältnissen vertraut sein müssen, sondern mit den schweizerischen oder regionalen. Auch bei der Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft blieb der lokale Aspekt unverändert. Deutlich abgelehnt wurde schliesslich ein Antrag, wonach Einbürgerungen nicht mehr von der Gemeindeversammlung beschlossen werden dürfen.

Präzisierung der Verantwortungsbereiche der Verwaltung
In der Beratung der Präzisierung der Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereiche der Departements- und der Dienststellenleitungen (B 67) war die Kommission einstimmig der Auffassung, dass die vorliegende Botschaft den Auftrag aus der Motion der Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK) zweckmässig umsetzt. Das bestätigte auch der für die Beratung vorliegende Mitbericht der AKK – diese hatte 2014 die Untersuchungen bei der Dienststelle Informatik und der Luzerner Polizei zum Anlass genommen, eine Bereinigung der Schnittstellen zwischen Departements- und Dienststellenleitungen zu fordern. Kommission und Regierungsrat waren sich dabei einig, dass ein gutes Führungsverhalten vor allem aber auch von den beteiligten Personen abhängt und die Normierung entsprechende Grenzen hat.

Die SPK hat die beiden Geschäfte unter dem Vorsitz von Daniel Gasser (CVP, Ebikon) vorberaten. Die Vorlagen werden voraussichtlich in der März-Session 2017 im Luzerner Kantonsrat behandelt.[content_block id=29782 slug=ena-banner]