Der Regierungsrat hat die Strategie für die Gemeindereform neu justiert. Sie basiert fortan auf zwei Grundpfeilern. Zum einen sollen Fusionen wie bisher von unten wachsen, zum anderen besteht neu ein risikobasierter Ansatz: Läuft eine Gemeinde Gefahr, ihre Handlungsfähigkeit einzubüssen, sucht der Kanton mit ihr nach Lösungen. Strategische Zusammenschlüsse werden künftig nicht mehr forciert.
Eine Analyse des Justiz- und Sicherheitsdepartements hat ergeben, dass sich die 16 Zusammenschlüsse von Luzerner Gemeinden zwischen 2004 und 2013 bewährt haben. Das bestätigen auch die Verantwortlichen aus den fusionierten Orten. Zudem besteht laut der Auswertung weiterhin Bedarf nach einer Fortführung der Reform um die Handlungsfähigkeit aller Kommunen langfristig zu sichern. «Oberstes Ziel ist ein Kanton mit eigenverantwortlichen Gemeinden, welche die an sie gestellten Aufgaben selbständig erfüllen», fasst Regierungsrat Paul Winiker zusammen. Aufgrund der Analyse hielt der Luzerner Regierungsrat im Legislaturprogramm 2015–2019 fest, er wolle das Projekt Gemeindereform erneut und zielgerecht angehen. Im Fokus stehen Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie die interkommunale Zusammenarbeit zur Vereinfachung der Organisationsstrukturen.
Die zwei Grundpfeiler
Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit gehen die Gemeinden mehrheitlich aus Eigeninitiative an. Wie bisher kann der Kanton solche Vorhaben finanziell unterstützten. Mit Blick auf Gemeindefusionen wurde das bestehende Konzept überarbeitet und neu justiert. Die darin vorgestellte Strategie basiert auf zwei Pfeilern:
Zusammenschlüsse, die von unten gedeihen (bisher): Gemeinden nehmen Fusionsabklärungen von sich aus auf, der Kanton kann sie auf Anfrage fachlich und finanziell unterstützen.
>Risikobasierter Ansatz (neu): Geraten Gemeinden in finanzielle oder organisatorische Schwierigkeiten und ist ihre Handlungsfähigkeit nicht mehr gewährleistet, sucht der Kanton gemeinsam mit ihnen nach Lösungen.
Der wachsende Aufgabenkatalog
Der risikobasierte Ansatz ist vor allem mit Fokus auf den stetig wachsenden und komplexer werdenden Aufgabenkatalog entstanden, der gerade ressourcenschwachen Gemeinden zusetzen kann. Beispiele für zunehmende Herausforderungen sind neue Aufgaben im Bildungsbereich, steigende Gesundheits- und Sozialkosten, die Einführung des Harmonisierten Rechnungslegungsmodells (HRM2) oder Schwierigkeiten bei der Besetzung von Behörden und Kommissionen. Läuft eine Gemeinde Gefahr, ihre Handlungsfähigkeit einzubüssen, nimmt der Kanton mit ihr Kontakt auf oder umgekehrt. Gemeinsam wird nach Lösungen gesucht, wie die Gemeinde die zukünftigen Herausforderungen meistern kann. «Zwang ist auch in Zukunft kein Thema», betont Regierungsrat Paul Winiker.
Keine strategischen Fusionen mehr
Die Luzerner Gemeindereform baut somit fortan auf einen punktuellen Ansatz: Gehandelt wird dort, wo tatsächlich Bedarf besteht. Strategischen Fusionen werden nicht mehr aktiv gefördert. Auch das systematische Vorantreiben von Zusammenschlüssen von Zentren mit umliegenden Gemeinden ist kein erklärtes Ziel mehr. Entstehen solche Projekte von sich aus, kann sie der Kanton aber weiterhin unterstützen.
Fachbereich an neuem Standort
Für seine laufende Analyse der Gemeinden greift der Fachbereich Gemeindereform auf Kennzahlen und Analysen der kantonalen Aufsichtsbehörden zurück – unter anderem jene der Finanzaufsicht. Zudem nimmt er ein eigenes Monitoring wahr. Seit Januar 2017 ist der Fachbereich nicht mehr dem Amt für Gemeinden angegliedert, sondern direkt dem Justiz- und Sicherheitsdepartement.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
- Perspektiven für die Regionen[content_block id=29782 slug=ena-banner]