NEUE, MODERNE BAU- UND ZONENORDNUNG FÜR SURSEE ODER PLANWIRTSCHAFT?
Nachdem die Einsprachefrist zur aufgelegten BZO abgelaufen ist und die letzten Konfetti der Fasnacht weggewischt sind, erlaube ich mir im Rahmen der Revision Ortsplanung Sursee, zum Bau- und Zonenreglement BZR öffentlich Stellung zu nehmen.
Bis jetzt habe ich mich bewusst nicht öffentlich dazu geäussert. Ich wollte niemanden positiv oder negativ vor Ablauf der Einsprachefrist beeinflussen. Auch wolle ich nicht voreilig vor Beginn des demokratischen Meinungsbildungsprozesses Sand ins Getriebe streuen.
Es erstaunt, oder besser gesagt, erfüllt mich mit Sorge, dass die politischen Parteien, die Quartier-vereine, der Gewerbeverband und die Industrievereinigung zu einem derart wichtigen Reglement wenig bis nichts zu sagen haben. Schwimmen wir alle im stadträtlich vorgegebenen Einheitsbrei mit? Oder sind wir alle so träge und fett geworden in unserem vermeintlichen Wohlstand, dass wir dabei die Zukunft vergessen? Oh du arme direkte Demokratie!
Beim Studium des aufgelegten BZR ist mir 24-mal die Formulierung „der Stadtrat kann……“ aufgefallen. Wenn ich in einem Reglement 24-mal lesen muss der Stadtrat kann, oder kann nicht, dann läuten bei mir die liberalen Alarmglocken. Ich erwarte vom Stadtrat nicht, dass er kann, sondern
dass er prüft und entscheidet.
Was dürfen Grundeigentümer und Investoren von einer modernen liberalen und nachhaltigen Bauordnung erwarten? Jeder Bauwillige muss daraus ersehen, was er auf seinem Grundstück realisieren kann und was nicht. Über das hohe Gut Grundstückeigentum muss jeder Eigentümer in der Lage sein, im Rahmen der geltenden Gesetze frei darüber zu entscheiden was, wann und wie er bauen kann. Weder der Staat noch die Gemeinde dürfen dieses Grundrecht einschränken.
Für uns normale Bürger muss die neue Bauordnung der Garant sein, dass unsere schöne Kleinstadt zukunftsgerichtet, aber rücksichtsvoll weiter entwickelt werden kann und, dass bei allen Bauvorhaben mit gleichen Ellen gemessen wird.[content_block id=29782 slug=ena-banner]
Gesetzgebung, Vorschriften und Vorgaben zum Baurecht müssen klar, eindeutig und messerscharf formuliert sein. Unvermeidlicher Interpretationsspielraum muss auf einem absoluten Minimum gehalten werden. Bei zu grossem Verhandlungsspielraum sind Ungleichbehandlungen, Benachteiligungen und Streitereien vorprogrammiert.
Mit dem Einreichen eines Baugesuchs/Gestaltungsplans etc. erwarten die Investoren von den Behörden, dass sie nach den geltenden Gesetzen und Reglementen den Vollzug innert nützlicher Frist umsetzen. Verwaltung, Planungskommission und Stadtrat müssen die Gesuche prüfen, Nachbesserungen verlangen und vor allem entscheiden. Parallel- und Variantenplanungen durch die Behörden sind unnötig und verschlingen nur Steuergelder.
Es könnte sein, dass ein Metzger, ein Künstler oder eine Hausfrau, also kein Fachplaner, nächste/r Bauherr/in sein wird. Persönlich habe ich nichts gegen diese ehrenwerten Berufe. Bestimmt wären diese Leute froh, wenn sie sich beim Vollzug an klar vorgegebene Spielregeln halten könnten.
Aufgrund des Gesagten empfehle ich den Verantwortlichen und ganz besonders dem Stadtrat, die aufgelegte BZO und insbesondere das Reglement nachzubessern. Die Bürger erwarten klare Vorgaben und griffige Rahmenbedingungen.