«Ambulant vor stationär»: Vorgehen des Kantons Luzern vom Bundesrat bekräftigt

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Der Kanton Luzern hat Anfang 2017 eine Liste mit 13 Spitaleingriffen publiziert, die künftig grundsätzlich nur noch ambulant durchgeführt werden sollen. Gemäss Antwort des Bundesrates in der heutigen nationalrätlichen Fragestunde ist das Vorgehen des Kantons Luzern rechtmässig. Damit ist die Umsetzung der Massnahme weiterhin auf Kurs. Der Kanton wird ab 1. Juli 2017 die Leistungsvergütung unter Berücksichtigung dieser Liste vornehmen.

Es gibt medizinische Leistungen, die sowohl ambulant wie auch stationär in derselben Qualität erbracht werden können. Der Kanton Luzern hat deshalb Anfang Jahr eine Liste mit 13 Behandlungen und Untersuchungen präsentiert, welche künftig grundsätzlich ambulant und nur noch ausnahmsweise stationär durchgeführt werden sollen. Dadurch werden unnötige stationäre Spitalaufenthalte vermieden und Kosten reduziert – bei gleichzeitiger Wahrung der Behandlungsqualität.

Bund spricht Kantonen Kompetenzen zu
In der heutigen Fragestunde im Nationalrat wurde das Vorgehen des Gesundheits- und Sozialdepartementes und von Regierungsrat Guido Graf vom Bundesrat als rechtmässig beurteilt: In seinen schriftlichen Antworten auf Fragen der Nationalräte Franz Grüter (SVP, LU) und Sebastian Frehner (SVP, BS) führt er dazu unter anderem Folgendes aus:
Die Kantone dürfen wie der Krankenversicherer die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit einer Behandlung überprüfen und die dazu erforderlichen Daten bei den Leistungserbringern einfordern.
Sie schulden ihren Kostenanteil von 55 Prozent an den stationären Behandlungen nur, wenn diese Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Die Leistungserbringer haben sich in ihren Leistungen auf das Mass zu beschränken, welches im Interesse der Versicherten liegt und für den Behandlungszweck erforderlich ist.

Das Bundesamt für Gesundheit prüfe derzeit, ob schweizweit einheitliche Vorgaben für die Abgrenzung von ambulanten und stationären Leistungen gemacht werden sollen. Wie der Kanton Luzern hält auch der Bundesrat fest, dass im konkreten Einzelfall der Arzt aufgrund der medizinischen Indikation über die Art der Behandlung entscheidet, nicht pauschal das Gesetz oder die Verordnung.

13-er Liste auf Kurs
«Die Antwort aus Bundesbern nehmen wir mit Genugtuung zur Kenntnis. An der Einführung der Liste per 1. Juli 2017 werden wir festhalten», kommentiert Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf die Stellungnahme des Bundesrates.

Der Kanton beteiligt sich heute mit 55 Prozent an stationär erbrachten Leistungen. Mit der Umsetzung der Liste per Juli 2017 werden Fehlanreize im heutigen Tarifsystem korrigiert und damit auch Steuer- sowie Prämienzahler entlastet. Der Kanton Luzern will damit massgebend zur Eindämmung des Kostenwachstums im Gesundheitswesen beitragen. Der Kanton Luzern sieht sich durch die heutige Antwort des Bundesrates bekräftigt, die Einführung und Umsetzung der Liste weiterhin plangemäss unter Einbezug aller Anspruchgsruppen durchzuführen.

Anhang
Anfrage NR Franz Grüter: Kanton Luzern. Ambulant vor stationär (1)
Anfrage NR Franz Grüter: Kanton Luzern. Ambulant vor stationär (2)
Anfrage NR Sebastian Frehner: Kanton Luzern. Ambulant vor stationär (1)
Anfrage NR Sebastian Frehner: Kanton Luzern. Ambulant vor stationär (2)
Hintergrundinfos: Online-Dossier Gesundheitskosten

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:

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