ÖREB-Kataster im Kanton Luzern in Betrieb

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Der Kanton Luzern hat seinen Raumkataster zu einem Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) weiterentwickelt. Unter oereb.lu.ch können öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen für jedes beliebige Grundstück im Kanton Luzern frei zugänglich und benutzerfreundlich abgefragt werden.

Der von der Dienststelle Raum und Wirtschaft entwickelte ÖREB-Kataster gibt interessierten Privatpersonen, Grundeigentümern, Bauherren, Behörden und Investoren frei zugänglich und umfassend Auskunft über mögliche öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen sowie die zulässige Nutzung eines Grundstücks. Der Kataster umfasst alle gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften, die für ein Grundstück gelten. Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen von Grundstücken enthält.

Umfangreiche Informationen zu allen Grundstücken im Kanton
Der ÖREB-Kataster ist eine Weiterentwicklung des bestehenden Raumkatasters und setzt auf dessen Basis die Richtlinien des Bundes um. Besonderheiten der Luzerner Applikation sind die flächendeckend vorhandenen Geodaten und die benutzerfreundliche Bedienung. Die wichtigsten Neuerungen sind:
Jede betroffene Eigentumsbeschränkung (z.B. Bauzone) wurde mit Flächenangaben und Flächenanteil am Grundstück versehen.
Die Themenauswahl berücksichtigt die definierten ÖREB-Themen.

Der PDF-Katasterauszug erscheint in leicht neuem Gewand, das Layout wurde schweizweit vereinheitlicht. Der Auszug enthält alle Kartenausschnitte, Kontaktstellen und Verweise auf die gesetzlichen Grundlagen und Rechtsvorschriften zu einem Thema und unterstützt damit das Einreichen von Baugesuchen und notarielle Prozesse.

Alle Kantone sind verpflichtet, ab 2020 einen ÖREB-Kataster zu betreiben. Nachdem in einer ersten Etappe einzelne Pilotkantone das Instrument eingeführt haben, ist Luzern der erste Kanton der zweiten Etappe, der den ÖREB-Kataster lanciert hat. Damit erfüllt Luzern bereits heute die Vorgabe des Bundes, wonach alle Kantone ab 2020 einen ÖREB-Kataster betreiben müssen.

Anhang
Bild 1: ÖREB-Inhaltsverzeichnis
Bild 2: Karte mit Logo
Bild 3: Flächenangaben

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:

  • Wirtschaftsfreundliches Umfeld[content_block id=29782 slug=ena-banner]