BEVORMUNDUNG ODER DOKTRIN BEI PARKPLÄTZEN
Die massive Opposition gegen das aufgelegte Parkplatzreglement ist verständlich, richtig und ganz wichtig. Es gibt in der heutigen Zeit keine einzige Begründung warum die Stadt auf privatem Grund die Anzahl der Abstellplätze vorschreiben muss.
Öffentliche Parkierungs- und Abstellflächen
Seit einigen Jahren werden in Sursee die öffentlichen Parkplätze bewirtschaftet. Das heisst, sie sind gebührenpflichtig und für längere Abstellzeiten nicht mehr interessant.
Private Parkierungs- und Abstellflächen
Jeder Investor bestimmt in Rahmen der geltenden Gesetze selbständig, welche Wohnungstypen oder Gewerbeflächen in welcher Anzahl und Grösse er bauen will. Das gleiche Selbstbestim-mungsrecht muss auch für die Verkehrsführung und die Abstellflächen auf seinem privaten Grundstück gelten. Es wäre deshalb höchst unklug wenn der Stadtrat oder die Verwaltung bestimmen würden.
Grundeigentümer entscheiden
Bei jedem Bauvorhaben müssen die Investoren viele Entscheide treffen und grosse finanzielle Risiken eingehen. Sie sind allein verantwortlich ob ein Projekt in allen Belangen stimmig ist und rentabel betrieben werden kann.
Ein alter Zopf muss weg
Mit der Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze ist es nicht mehr nötig den Privaten die Anzahl und Art der Abstellflächen vorzuschreiben, also verzichten wir darauf.
Einschränkungen sind Gift für die Wirtschaft
Die aufgelegte Bauordnung enthält noch viele andere unnötige Einschränkungen. Es liegt an uns Bürgern die Regelungsdichte auf ein vernünftiges Mass zu reduzieren.
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