Der Luzerner Kantonsrat hat seine Märzsession 2017 beendet. Unter anderem hat er dem Entwurf des Bürgerrechtsgesetzes in erster Lesung zugestimmt, mit 93 zu 18 Stimmen. Im Zentrum des Entwurfs stehen Anpassungen an neues Bundesrecht, etwa bei den Einbürgerungskriterien. So ist neu ein Nachweis mündlicher und schriftlicher Kompetenzen in der Landessprache nötig; der Bezug von Sozialhilfe gilt als Hindernis für die Einbürgerung. Im Kanton Luzern wird kein standardisierter kantonaler Einbürgerungstest eingeführt. Die Gemeinden sollen die Kenntnisse der Gesuchstellenden weiterhin individuell prüfen.
– Kurzprotokoll der Märzsession
– Sessionsübersicht mit Anwesenheitsliste und Abstimmungsresultaten
– Liste der eröffneten parlamentarischen Vorstösse
Der zweite Sessionstag am 28. März 2017 entfällt. Die nächste Session findet am 15. und 16. Mai 2017 statt.[content_block id=29782 slug=ena-banner]