Durchgangsplatz für Fahrende in Gemeinde Rothenburg

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Für die Fahrenden, die seit April 2016 das Krienser Nidfeld bewohnen und dieses bis Ende März verlassen müssen, steht eine Anschlusslösung bereit: Sie können nach Ostern auf ein kantonseigenes Grundstück in der Gemeinde Rothenburg umziehen. Dieses steht den Fahrenden bis Ende September 2018 zur Verfügung. Eine Arbeitsgruppe ist zudem weiterhin daran, dauerhafte Durchgangsplätze zu suchen.

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