Das eidgenössische Finanzdepartement hat den Entwurf einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe den Kantonen in die Vernehmlassung gegeben.
In seiner Stellungnahme begrüsst der Regierungsrat des Kantons Luzern insbesondere die Angleichung der Ersatzpflichtdauer an das neue Militärgesetz sowie den Wegfall der Ersatzpflicht für Verschiebungen der Rekrutenschule. Weiter unterstützt er auch die Einführung einer einmaligen Abschluss-
In einzelnen Fragen wie der Höhe der Mindestabgabe oder der Schriftensperre befürwortet der Regierungsrat die bisherigen Regelungen.
Zur Stellungnahme[content_block id=29782 slug=ena-banner]