Der Regierungsrat empfiehlt den Luzerner Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die Gesetzesänderung zur Halbierung der Kantonsbeiträge an Musikschulen am 21. Mai 2017 anzunehmen. Für die Gemeinden, die mehrheitlich mit positiven Jahresabschlüssen aufwarten, ist die finanzielle Mehrbelastung zumutbar. Für den Kanton hingegen ergibt diese Massnahme eine Einsparung von 1.8 Millionen pro Jahr.
Anhang
– Redetext Regierungsrat Reto Wyss
– Volksbotschaft zur Abstimmung vom 21. Mai 2017[content_block id=29782 slug=ena-banner]
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