Mit verschiedenen Verordnungsänderungen will der Bundesrat die Rahmenbedingungen für einen geordneten Umstieg vom analogen UKW- zum digitalen DAB+-System schaffen. In seiner Vernehmlassungsantwort weist der Kanton Luzern darauf hin, dass gemäss UVEK denjenigen Lokalradios, die konzessioniert bleiben – also weiterhin Gebührenanteile erhalten und einen Leistungsauftrag erfüllen – ab 2020 der Zugang zu den DAB+-Plattformen rechtlich zugesichert wird. Für die übrigen Akteure der heutigen UKW-Radiolandschaft besteht dafür aber keine derartige rechtliche Absicherung. Der Regierungsrat fordert in seiner Stellungnahme, dass der Bund zwecks Rechts- und Planungssicherheit auch für diese Lokalradios eine solche Absicherung in den rechtlichen Rahmenbedingungen verankert.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]