Lebensmittelkontrolle: Über 90 Prozent der Betriebe schneiden gut ab

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Mitarbeiter der Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz untersuchen Proben im Labor.

Die Luzerner Lebensmittelbetriebe hielten sich auch im 2016 grossmehrheitlich an die Vorgaben bezüglich Sicherheit, Qualität und Deklaration. Das zeigen die über 6600 Proben und 1650 Inspektionen der Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz. Die Zahl der nicht-konformen Proben liegt wie in den Vorjahren bei rund 9 Prozent. Eine unbefriedigende Situation zeigt sich im Online-Handel.

Die Lebensmittelkontrolle des Kantons Luzern hat im Jahr 2016 insgesamt 6622 Lebensmittel, Trinkwasser und Gebrauchsgegenstände wie Modeschmuck untersucht. Dabei mussten rund 587 Proben beanstandet werden. Dies entspricht rund 9 Prozent. Die meisten Beanstandungen gingen auf mikrobiologische Mängel im Bereich der Hygiene zurück. Diese sind oftmals auf eine unsachgemässe Handhabung wie Lagerung bei zu hohen Temperaturen, ungenügende Warentrennung oder Überschreiten der Verbrauchsfristen zurückzuführen. «Damit wird die Qualität der Produkte vermindert, was in den allermeisten Fällen aber keinen Einfluss auf die Sicherheit der Lebensmittel hat», so der Kantonschemiker Silvio Arpagaus, Leiter der Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz.

Schlechte Befunde – mehr Inspektionen

Für die Untersuchung vorbereitete Proben.

Neben der Prüfung von Lebensmitteln haben die Kontrolleure auch 1650 Inspektionen (analog Vorjahr) auf Aspekte wie Sauberkeit und Infrastruktur, Ausbildung der Mitarbeitenden oder Verarbeitung von Lebensmitteln vor Ort durchgeführt, namentlich in Trinkwasserversorgungen sowie Industrie-, Gewerbe-, Handels- und Verpflegungsbetrieben. Dabei sind bei über 90 Prozent der Inspektionen gute bis sehr gute Verhältnisse festgestellt worden. Bei 121 Betrieben wurden grössere Mängel vorgefunden. Für die Betroffenen bedeutet dies, dass sie zukünftig häufiger von der Lebensmittelkontrolle überprüft werden.

Sorgenkind Online-Handel
Eine unbefriedigende Situation zeigt sich im Online-Handel. Bei der Überprüfung von 11 Websites und insgesamt 17 Produkten wurden auf allen Websites Mängel festgestellt und insgesamt 15 Produkte (88 Prozent) beanstandet. Die Mehrheit der Beanstandungen erfolgte, da Lebensmittel illegalerweise als Heilmittel angepriesen wurden beziehungsweise der Anschein erweckt wurde, dass sie zur Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit geeignet sind. «Damit werden den Konsumenten bewusst falsche Tatsachen vorgetäuscht», so Kantonschemiker Arpagaus. «Wenn diese wirkungslosen Produkte zur Therapierung von Krankheiten eingesetzt werden, wird es zudem gefährlich.» Die Vertreiber der Produkte wurden angewiesen, die illegalen Anpreisungen auf ihren Websites zu entfernen. In einem Produkt wurden zudem Zutaten festgestellt, welche in der Schweiz verboten sind, da sie die Gesundheit gefährden können. Das importierte Produkt wurde umgehend beschlagnahmt.

Kontrollen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten
Die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz stellt mit ihren Kontrollen sicher, dass sich Lebensmittelbetriebe an die gesetzlichen Vorgaben halten. In meist unangemeldeten Kontrollen werden die hygienischen Zustände, die Qualität der Lebensmittel und die korrekte Kennzeichnung geprüft. Dort wo Mängel festgestellt werden, müssen diese vom Betrieb korrigiert werden. Die Kontrollen dienen dem Konsumentenschutz und sind eine Grundlage, dass Luzerner Lebensmittelproduzenten ihre Waren ins Ausland exportieren dürfen.

Anhang

Jahresbericht 2016 der Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz