Der Luzerner Kantonsrat hat den ersten Tag seiner Maisession 2017 beendet. Unter anderem hat er einer Änderung des Planung- und Baugesetzes mit 64 zu 31 Stimmen bei 16 Enthaltungen nach 1. Beratung zugestimmt. Zentraler Gegenstand der Revision ist die Einführung des Mehrwertausgleichs im kantonalen Recht: Bei Einzonungen, Um- und Aufzonungen in Gebieten mit Sondernutzungsplanpflicht sowie neuen oder geänderten Bebauungsplänen wird künftig eine Mehrwertabgabe von 20 Prozent fällig. Mit der Gesetzesänderung setzt der Kanton Luzern die Vorgaben des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes um.
Bereits in der Vorberatung hatte sich die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK) grossmehrheitlich für die Revision ausgesprochen. Die Änderungsanträge der Kommission, wonach die Veranlagungskosten in jedem Fall von der Gemeinde übernommen werden müssen und neben dem Begriff des preisgünstigen Wohnungsbaus auch jener des gemeinnützigen Wohnungsbaus ergänzt wird, fliessen in das Gesetz ein. Ein Antrag aus dem Plenum, welcher die Mehrwertabgabe nur auf Einzonungen, nicht aber auf Um- und Aufzonungen gefordert hatte, wurde mit 67 zu 43 Stimmen abgelehnt. Auch die Forderung, wonach Gemeinden einen höheren Mehrwertausgleich festlegen können, lehnte der Kantonsrat im Sinne einer Gleichbehandlung mit 91 zu 22 Stimmen ab. Die 2. Beratung findet in der Junisession statt.
Wahlen und 2. Beratungen
Weiter hat Kantonsrat in 2. Beratung der Präzisierung der Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereiche der Departements- und Dienststellenleitungen sowie der Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes zugestimmt. Zudem wurden der Präsident und der Vizepräsident des Kantonsgerichtes für die Amtsdauer 2017–2019 gewählt.
– Sessionsübersicht mit Kurzprotokoll und Abstimmungsresultaten
– Liste der eröffneten parlamentarischen Vorstösse
Die Session wird am Dienstag, 16. Mai 2017, um 9 Uhr fortgesetzt.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]