Der Kanton Luzern befindet sich infolge des Steuerfussreferendums gegenwärtig in einem budgetlosen Zustand. Dies ist unbefriedigend, da die damit einhergehende Beschränkung auf die unerlässliche Staatstätigkeit mit erheblichen Nachteilen verbunden ist. Der Kantonsrat hat zur Vermeidung dieser Situation verschiedene Vorstösse überwiesen, die zum einen eine Anpassung des Steuerfussreferendums und zum andern die Vorverlegung des Zeitpunkts der Beratung des Aufgaben- und Finanzplans (AFP) und des Voranschlags verlangen.
Der Regierungsrat hat fünf Varianten einer Anpassung des Steuerfussreferendums geprüft und den Zeitpunkt der Beratung des AFP, einschliesslich der Beschlussfassung über den Steuerfuss, kritisch hinterfragt. In der Botschaft B78 schlägt der Regierungsrat dem Kantonsrat vor, die Referendumsmöglichkeiten zum Steuerfuss geringfügig einzuschränken und den Zeitpunkt der Beratung des AFP auf den Oktober vorzuverlegen.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]