Volk lehnt höhere Steuern ab – budgetloser Zustand hält an

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Der Luzerner Regierungsrat erachtet das Nein zur Steuererhöhung als Auftrag des Volkes, bei den Leistungen des Kantons weitere Einsparungen vorzunehmen. Die Folge ist ein Abbau kantonaler Dienstleistungen und Einrichtungen im Umfang von jährlich 64 Millionen Franken. Diese Mittel sind zusätzlich zu den bereits laufenden, umfangreichen Massnahmen einzusparen.

Der Luzerner Souverän hat sich heute an der Urne gegen eine Steuererhöhung ausgesprochen und damit der Regierung und dem Parlament den Auftrag erteilt, ab 2017 nachhaltig 64 Millionen Franken im Luzerner Staatshaushalt einzusparen.

Empfindliche Auswirkungen
Nach dem Volks-Nein muss der Regierungsrat bereits für die September-Session 2017 dem Kantonsrat einen neuen Voranschlag für das noch laufende Jahr unterbreiten. Dieser muss Einsparungen im Rahmen von rund 64 Millionen Franken beinhalten und die Vorgaben durch die Schuldenbremse einhalten. Massnahmen, welche Gesetzesänderungen zur Folge haben, sind aufgrund des parlamentarischen Prozesses von vornherein ausgeschlossen. Für das Kalenderjahr 2017 können die Massnahmen dank den erhöhten Ausschüttungen durch die Schweizerische Nationalbank (+ 23,2 Mio. Fr.) und die Luzerner Kantonalbank (+ 2,6 Mio. Fr.) knapp zur Hälfte abgefedert werden. Aufgrund des nun mindestens neun Monate dauernden budgetlosen Zustandes können weitere Kredite, welche nicht ausgegeben wurden und für Leistungen und Investitionen nicht mehr ausgegeben werden können, aus dem Budget gestrichen werden. Diese Massnahmen werden voraussichtlich noch nicht ganz ausreichen, um ein schuldenbremskonformes Budget präsentieren zu können.

Für die Folgejahre ab 2018 wird der volle Betrag im Umfang von rund 64 Millionen Franken zu kompensieren sein. Bis heute sind keine Massnahmen vorhanden, welche im Kantonsrat von einer politischen Mehrheit getragen werden könnten. Der Regierungsrat wird dazu im Juni 2017 die Budgetvorgaben verabschieden. Über das weitere Vorgehen wird er noch vor den Sommerferien informieren.

Handlungsfähigkeit bleibt eingeschränkt
Der seit anfangs Jahr bestehende budgetlose Zustand wird durch das Nein zur Steuererhöhung um mindestens vier Monate bis Mitte September 2017 verlängert. Ein Budget kommt erst dann zustande, wenn es an den bisher geltenden Steuerfuss von 1,6 Einheiten angepasst ist. Bis zu diesem Zeitpunkt darf der Kanton weiterhin nur Ausgaben tätigen, welche für die ordentliche und wirtschaftliche Staatstätigkeit unerlässlich sind. Damit können verschiedene Investitionen weiterhin nicht ausgelöst werden, was entsprechende volkswirtschaftliche Auswirkungen hat.

Gegen Schuldenwirtschaft
Nicht Hand bieten will der Regierungsrat für eine ungebremste Neuverschuldung. Der Handlungsspielraum für eine zusätzliche Neuverschuldung ist für 2017 aufgrund der bereits gelockerten Schuldenbremse nicht mehr gegeben und daher als Kompensationsmassnahme ausgeschlossen. Eine erneute Aufweichung der Schuldenbremse erachtet der Regierungsrat als nicht zielführend, weil Neuverschuldungen früher oder später zu Steuererhöhungen führen werden.

Anhang
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